Illustration mit Würfeln zum Thema Förderungen. Auf einem der Würfel steht "Förderprogramme", vier weitere Würfel zeigen Symbole.
Das Land investiert mit verschiedenen Förderprogrammen ins Handwerk. Mit dazu gehört die Meisterprämie, für die bis 2026 erneut 10 Millionen Euro bereitgestellt wurden. | © magele-picture – adobe.stock.com

Newsletter – 1-2025Land investiert in Handwerk: Ausbildung, Meisterprämie und Initiative Horizont Handwerk berücksichtigt

Mit insgesamt im Doppelhaushalt 2025/2026 eingestellten 65 Millionen Euro will das Land Baden-Württemberg in den kommenden Jahren das Handwerk unterstützen. Unter anderem fließen in die Initiative "Horizont Handwerk" bis 2029 rund 10 Millionen Euro. Davon profitieren verschiedene Maßnahmen, die unter dem Projekt gebündelt sind, das vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg sowie Handwerk BW in Kooperation mit den Handwerkskammern und den Landesinnungs- und Fachverbänden des Landes getragen wird.

258.000 Euro gingen in die Region

Auch für die Auszahlung der Meisterprämie stehen bis 2026 erneut 10 Millionen Euro bereit. Der Zuschuss, der Handwerkerinnen und Handwerker gezielt bei der Weiterbildung unterstützt, wurde in den vergangenen Jahren auch im Kammergebiet Rhein-Neckar-Odenwald vielfach abgerufen. Allein im zweiten Halbjahr 2024 wurden 172 Anträge für die Meisterprämie in der Region bewilligt. Damit kam den Meisterinnen und Meistern der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald eine Gesamtfördersumme von 258.000 Euro durch das Land Baden-Württemberg zugute. Die Gelder wurden im Januar an die Betreffenden ausgezahlt.

Unterstützung für angehende Meister

Die Prämie gibt es bereits seit 2021 in einer Höhe von 1.500 Euro. "Sie ist ein wichtiger Anreiz zur beruflichen Weiterbildung im Handwerk", sagt Hannah Knoth vom Geschäftsbereich Meisterprüfung der Handwerkskammer in Mannheim. Wer sie erhalten will, muss neben dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auch das Meisterprüfungszeugnis bei der Handwerkskammer einreichen. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass der Hauptwohnsitz oder die Arbeitsstätte zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung in Baden-Württemberg lag. "Neu ist, dass zukünftig der Besuch eines Meistervorbereitungskurses in Vollzeit unter bestimmten Voraussetzungen auch genehmigt werden kann", so Hannah Knoth. "Der Wohnort oder die Arbeitsstätte müssen in diesem Fall unmittelbar vor oder nach der Prüfung in Baden-Württemberg liegen."

Weitere Pakete der Zukunft

Im neuen Doppelhaushalt 2025/2026 des Landes ebenfalls berücksichtigt ist die Meistergründungsprämie, die Gründer beim Schritt in die Selbständigkeit unterstützt. Hierfür sind 2 Millionen Euro bereitgestellt. Weitere Schwerpunkte sollen Modernisierungsanliegen in Berufsbildungsstätten sowie in die Lernumgebung bilden. Auch Betreuungsangebote in Ausbildungswohnstätten will das Land unterstützen und dafür jeweils eine Million Euro in den Jahren 2025 und 2026 bereitstellen.

Meisterprämie jetzt beantragen

Die nächste Einreichungsfrist für die Meisterprämie endet übrigens am 31. Mai 2025. Alle bis dahin bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald eingegangenen Anträge werden im Anschluss dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gemeldet, dem Prüfung und Bewilligung obliegen. Alle, die ihr Meisterprüfungszeugnis erst später erhalten, können ihren Antrag auch zur darauffolgenden nächsten Frist einreichen.

Wer Informationen zur Meisterprämie und zur Beantragung benötigt, kann sich bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald an Melanie Rosvall wenden.

Kontakt

Melanie Rosvall

Tel. 0621 18002-143

Fax 0621 18002-144

melanie.rosvall--at--hwk-mannheim.de