Meisterausbildung im Stuckateur-Handwerk
Meistervorbereitung: Teile II
Für Teil II der Stuckateur-Meisterprüfung können Sie sich an nachfolgender Meisterschule unseres Handwerkskammerbezirkes vorbereiten:
SBF - Seminar Berufliche Fortbildung e.V.
Ehrhart-Schott-Schule
Lessingstraße 18
68723 Schwetzingen
Tel.: 06202 – 946300
www.sbf-heidelberg.de
- Teilzeitkurs -
Der Teil I der Stuckateurmeisterprüfung umfasst ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch sowie die Durchführung einer Situationsaufgabe.
In Teil II sind Kenntnisse in den Prüfungsfächern Technik und Gestaltung, Auftragsabwicklung sowie Betriebsführung und Betriebsorganisation nachzuweisen.
Meistervorbereitung: Teile III und IV
Auch auf die allgemeinen Teile III und IV der Meisterprüfung können Sie sich in unserer hauseigenen Bildungsakademie vorbereiten:
Bildungsakademie der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
Gutenbergstraße 49
68167 Mannheim
Kontakt: Sabine Sandweger
Tel.: 0621 – 18002 – 223
Mail: sabine.sandweger@hwk-mannheim.de
- Vollzeit- und Teilzeitkurs -
Vollzeit - Vorbereitung:
September – November
Mo. - Fr. von 08:30 Uhr – 15:30 Uhr
März – November
Sa. von 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
zusätzlich eine Woche im September (letzte Ferienwoche)
Lehrgangsdauer: 400 Stunden
Lehrgangsgebühren: 2.295,00 €
Teilzeit - Vorbereitung:
Januar – November
Lehrgangsdauer: 400 Stunden
Di., Mi., Do.
von 17:45 Uhr – 21:00 Uhr
Lehrgangsgebühren: 2.295,00 €
Hier finden Sie aktuelle Kurse
Darüber hinaus hätten Sie auch die Möglichkeit sich auf die Teile III und IV an nachfolgenden Schulen und Einrichtungen unseres Handwerkskammerbezirkes vorzubereiten:
Lessingstraße 18
68723 Schwetzingen
Tel.: 06202 – 946300
www.esss.de
- Teilzeitkurs -
Kelterbuckel 2
74889 Sinsheim
Tel.: 06221–1582100
www.friedrich-hecker-schule.de
- Teilzeitkurs -
Schillerstraße 4
74821 Mosbach
Tel.: 06261 – 89080
www.gewerbeschule-mosbach.de
- Teilzeitkurs -
Wieblinger Weg 24/7
69115 Heidelberg
Tel.: 06221 – 28565
www.sbf-heidelberg.de
- Teilzeitkurs -
Karl-Tschamber-Straße 1
74722 Buchen
Tel.: 06281 – 5300
www.zgb-buchen.de
- Teilzeitkurs -
In Teil III haben Sie Ihre berufliche Handlungskompetenz nachzuweisen, indem Sie als Betriebsinhaber oder Führungskraft betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Probleme analysieren und bewerten sowie Lösungswege aufzeigen und dokumentieren und dabei aktuelle Entwicklungen berücksichtigen sollen.
In Teil IV sind eine schriftliche und eine praktische Prüfung abzulegen. Dabei sollen Sie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen sowie die Kompetenz, ordnungsgemäß Lehrlinge ausbilden zu können.
Prüfungstermine
Der Prüfungszeitraum im Teil I und II der Meisterprüfung liegt für die Prüflinge der Vollzeitschule in der Regel zwischen Dezember eines Jahres und und März des Folgejahres.
Die Teile III und IV werden Ende November und Anfang Dezember geprüft.
Der Prüfungszeitraum im Teil I und II der Meisterprüfung liegt für die Prüflinge der Teilzeitschule in der Regel zwischen Juli und Oktober eines Jahres.
Die Teile III und IV werden Ende November und Anfang Dezember geprüft.
Prüfungsgebühren
Gebühr für | Höhe der Gebühr |
Teil I - Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten | 300,- € |
Teil II - Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse | 275,- € |
Teil III - Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse | 150,- € |
Teil IV - Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse | 150,- € |
Pauschalierter Auslagenersatz im Stuckateurhandwerk (Teil I: 100,- € / Teil II: 60,- €) | 160,- € |
Meisterbrief und Meisterkarte | 60,- € |
Gesamt: Gebühren und Auslagen der Stuckateurmeisterprüfung | 1.095,- € |
Je nach Anfrage und individuellem Bedarf können noch folgende Kosten auftreten:
Leistung | Gebühr |
Antrag auf Befreiung von Prüfungsteilen | 25,- € |
Ersatz- und Zweitausfertigung von Meisterprüfungszeugnissen oder Meisterbrief | 50,- € |
Bescheinigung über eine abgelegte Prüfung | 50,- € |
Freigabegenehmigung für einen anderen Prüfungsausschuss | 15,- € |
Rücktritte vor Beginn der Meisterprüfung | 25 % der Prüfungsgebühren |
Rücktritte nach Beginn der Meisterprüfung | 100 % der Prüfungsgebühren |
Hinzu kommen die Kosten für den Besuch von etwaigen Vorbereitungskursen, über welche Sie sich direkt beim ausgewählten Vorbereitungsträger erkundigen sollten.
Rechtsgrundlagen der Meisterprüfung
Die Durchführung der Meisterprüfungen ist auf Grundlage bundesweit einheitlicher Verordnungen und Gesetze geregelt. Hier finden sich unter anderem Ausführungen zu den Meisterprüfungsausschüssen, den Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung, zur Befreiung von Prüfungsteilen und nähere Bestimmungen zur Durchführung der einzelnen Prüfungsteile.
- Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Im dritten Teil des Gesetzes, ab Paragraph 45, finden Sie die Passagen zum Thema Meisterprüfung
- Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO)
Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
- Meisterverordnungen des Stuckateur-Handwerks (Teile I und II)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Stuckateur-Handwerk
- Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO) (Teile III und IV)
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
Zulassung
Sind Sie nach der Lektüre der Seite überzeugt, die Meisterausbildung zu starten? Dann stellen Sie direkt einen Zulassungsantrag online unter: www.hwk-mannheim.de/meisterzulassung
Anmeldung zum Vorbereitungskurs:
Eine Anmeldung zu einem Vorbereitungskurs erhebt keinen Anspruch auf Zulassung und Anmeldung zur Meisterprüfung!
Sollten Sie unserer Empfehlung folgen und sich vor der Prüfung bei einem Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung vorbereiten, müssen Sie diese Anmeldung beim Vorbereitungsträger selbstständig vornehmen.