
Meisterausbildung im Stuckateur-Handwerk
Meistervorbereitung: Teile I und II
In unserer hauseigenen Bildungsakademie haben Sie die Möglichkeit sich in Vollzeit auf den Teil I der Stuckateurmeisterprüfung vorzubereiten:
Bildungsakademie der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
Gutenbergstraße 49
68167 Mannheim
Ansprechpartner: Werner Runge
Tel.: 0621 – 18002 – 223
Mail: runge@hwk-mannheim.de
- Vollzeit -
Vorbereitungszeitraum:
Dezember – Februar
Lehrgangsdauer: 340 Stunden
Mo., Di., Mi., Do., Fr. von 08:00 Uhr - 16:15 Uhr
Lehrgangsgebühren: 2.995,00 €
Für Teil II der Stuckateur-Meisterprüfung können Sie sich an nachfolgender Meisterschule unseres Handwerkskammerbezirkes vorbereiten:
SBF - Seminar Berufliche Fortbildung e.V.
Ehrhart-Schott-Schule
Lessingstraße 18
68723 Schwetzingen
Tel.: 06202 – 946300
- Teilzeit -
Der Teil I der Stuckateurmeisterprüfung umfasst ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch sowie die Durchführung einer Situationsaufgabe.
In Teil II sind Kenntnisse in den Prüfungsfächern Technik und Gestaltung, Auftragsabwicklung sowie Betriebsführung und Betriebsorganisation nachzuweisen.
Meistervorbereitung: Teile III und IV
Auch auf die allgemeinen Teile III und IV der Meisterprüfung können Sie sich in unserer hauseigenen Bildungsakademie vorbereiten:
Bildungsakademie der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
Gutenbergstraße 49
68167 Mannheim
Ansprechpartnerin: Diana Greger
Tel.: 0621 – 18002 – 224
Mail: greger@hwk-mannheim.de
- Vollzeit und Teilzeit -
Vollzeit - Vorbereitung:
September – November
Mo. - Fr. von 08:30 Uhr – 15:30 Uhr
März – November
Sa. von 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
zusätzlich eine Woche im September (letzte Ferienwoche)
Lehrgangsdauer: 400 Stunden
Lehrgangsgebühren: 2.295,00 €
Teilzeit - Vorbereitung:
Januar – November
Lehrgangsdauer: 400 Stunden
Di., Mi., Do.
von 17:45 Uhr – 21:00 Uhr
Lehrgangsgebühren: 2.295,00 €
Darüber hinaus hätten Sie auch die Möglichkeit sich auf die Teile III und IV an nachfolgenden Schulen und Einrichtungen unseres Handwerkskammerbezirkes vorzubereiten:
Bisson Schulung und Beratung (Teil III)
Veilchenweg 4
69254 Malsch
Tel.: 06232 – 32006
- Teilzeit -
F+U Unternehmensgruppe gGmbH
Carl-Bosch-Straße 4
69115 Heidelberg
Tel.: 06221 – 432097-0
- Vollzeit -
Friedrich-Hecker-Schule
Kelterbuckel 2
74889 Sinsheim
Tel.: 07261 – 946100
www.friedrich-hecker-schule.de
- Teilzeit -
Gewerbeschule Mosbach
Schillerstraße 4
74821 Mosbach
Tel.: 06261 – 89080
- Teilzeit -
SBF – Seminar Berufliche Fortbildung e.V.
Wieblinger Weg 24/7
69115 Heidelberg
Tel.: 06221 – 28565
- Teilzeit -
Zentralgewerbeschule Buchen
Karl-Tschamber-Straße 1
74722 Buchen
Tel.: 06281 – 5300
- Teilzeit -
In Teil III haben Sie Ihre berufliche Handlungskompetenz nachzuweisen, indem Sie als Betriebsinhaber oder Führungskraft betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Probleme analysieren und bewerten sowie Lösungswege aufzeigen und dokumentieren und dabei aktuelle Entwicklungen berücksichtigen sollen.
In Teil IV sind eine schriftliche und eine praktische Prüfung abzulegen. Dabei sollen Sie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen sowie die Kompetenz, ordnungsgemäß Lehrlinge ausbilden zu können.
Prüfungsgebühren
Gebühr | |
Teil I - Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten | 300,- € |
Teil II - Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse | 275,- € |
Teil III - Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse | 150,- € |
Teil IV - Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse | 150,- € |
Pauschalierter Auslagenersatz im Stuckateurhandwerk | 160,- € |
Meisterbrief und Meisterkarte | 60,- € |
Gesamt: Gebühren und Auslagen der Stuckateurmeisterprüfung | 1.095,- € |
Hinzu kommen die Kosten für den Besuch von etwaigen Vorbereitungskursen, über welche Sie sich direkt beim ausgewählten Vorbereitungsträger erkundigen sollten.
Rechtsgrundlagen der Meisterprüfung
Die Durchführung der Meisterprüfungen ist auf Grundlage bundesweit einheitlicher Verordnungen und Gesetze geregelt. Hier finden sich unter anderem Ausführungen zu den Meisterprüfungsausschüssen, den Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung, zur Befreiung von Prüfungsteilen und nähere Bestimmungen zur Durchführung der einzelnen Prüfungsteile.
- Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Im dritten Teil des Gesetzes, ab Paragraph 45, finden Sie die Passagen zum Thema Meisterprüfung
- Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO)
Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
- Meisterverordnungen des Stuckateur-Handwerks (Teile I und II)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Stuckateur-Handwerk
- Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO) (Teile III und IV)
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben