Informationen zu verschiedenen HandwerkenMeistervorbereitung in verschiedenen Berufen
Auch wenn für Ihr Handwerk bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald kein eigener Meisterprüfungsausschuss (MPA) geführt wird, können Sie dennoch an den Vorbereitungslehrgängen wie auch an den Meisterprüfungen der Teile III und IV teilnehmen - denn diese sind gewerksunabhängig.
Voraussetzung hierfür ist eine sogenannte "Freigabe" Ihrer zuständigen Handwerkskammer bzw. der Handwerkskammer, welche Ihnen die Zulassung zur Meisterprüfung erteilt hat.
Bitte beachten Sie:
Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt ausschließlich über die zuständige Handwerkskammer Ihres Handwerks.
Sollten wir keinen Meisterprüfungsausschuss für Ihr Handwerk führen, können wir Ihnen leider keine Zulassung aussprechen.
Eine Übersicht aller existierender Meisterprüfungsausschüsse finden Sie auf auf dem Internetauftritt des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).
Freigabe einreichen:
Bitte informieren Sie Ihre (fachlich) zuständige Handwerkskammer darüber, dass eine "Freigabe" für die gewünschten Prüfungsteile (III und/oder IV) direkt an uns übermittelt werden soll.
Sollten Sie die Freigabe direkt erhalten haben, können Sie uns diese selbstverständlich auch weiterleiten. Idealerweise per Mail an die unten genannte sachbearbeitende Person.
Sobald uns die Freigabe vorliegt, können Sie sich zur Meisterprüfung anmelden.
Meistervorbereitung: Teile III und IV
In Teil III haben Sie Ihre berufliche Handlungskompetenz nachzuweisen, indem Sie als Betriebsinhaber oder Führungskraft betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Probleme analysieren und bewerten sowie Lösungswege aufzeigen und dokumentieren und dabei aktuelle Entwicklungen berücksichtigen sollen.
In Teil IV sind eine schriftliche und eine praktische Prüfung abzulegen. Dabei sollen Sie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen sowie die Kompetenz, ordnungsgemäß Lehrlinge ausbilden zu können.
Auf die allgemeinen Teile III und IV der Meisterprüfung können Sie sich in unserer hauseigenen Bildungsakademie vorbereiten:
Bildungsakademie der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
Gutenbergstraße 49
68167 Mannheim
Kontakt: Bildungsservice
Tel.: 0621 – 18002 – 229
Mail: bildungsservice@hwk-mannheim.de
- Vollzeit- und Teilzeitkurs -
Hier finden Sie aktuelle Kurse
Vollzeit - Vorbereitung:
Teil III + IV - Kombi-Kurs
September – November
Mo. - Fr. von 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
Lehrgangsdauer: 400 Stunden
Lehrgangsgebühren: 3.750,00 €
Teilzeit - Vorbereitung:
Teil III + IV - Kombi-Kurs
Januar – November
Di., Mi., Do. von 18:00 – 21:15 Uhr
Lehrgangsdauer: 400 Stunden
Lehrgangsgebühren: 3.750,00 €
nur Teil III
Februar – November
Samstag von 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Lehrgangsdauer: 240 Stunden
Lehrgangsgebühren: 2.525,00 €
Neben unserer Bildungsakademie hätten Sie auch die Möglichkeit sich auf die Teile III und IV an nachfolgenden Schulen und Einrichtungen unseres Handwerkskammerbezirkes vorzubereiten:
Lessingstraße 18
68723 Schwetzingen
Tel.: 06202 – 946300
www.esss.de
- Teilzeitkurs -
Kelterbuckel 2
74889 Sinsheim
Tel.: 06221–1582100
www.friedrich-hecker-schule.de
- Teilzeitkurs -
Schillerstraße 4
74821 Mosbach
Tel.: 06261 – 89080
www.gewerbeschule-mosbach.de
- Teilzeitkurs -
Wieblinger Weg 24/7
69115 Heidelberg
Tel.: 06221 – 28565
www.sbf-heidelberg.de
- Teilzeitkurs -
Karl-Tschamber-Straße 1
74722 Buchen
Tel.: 06281 – 5300
www.zgb-buchen.de
- Teilzeitkurs -
Prüfungstermine
Die Teile III und IV werden im Rahmen der Sommer-Sammel-Prüfung, Ende Juni und Anfang Juli geprüft, sowie im Rahmen der Winter-Sammel-Prüfung, Ende November und Anfang Dezember.
Prüfungsgebühren
| Gebühr für | Höhe der Gebühr |
| Teil III - Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse | 200,- € |
| Teil IV - Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse | 200,- € |
Je nach Anfrage und individuellem Bedarf können noch folgende Kosten auftreten:
| Leistung | Gebühr |
| Bescheinigung über eine abgelegte Prüfung | 50,- € |
| Rücktritte vor Beginn der Meisterprüfung | 25 % der Prüfungsgebühren |
| Rücktritte nach Beginn der Meisterprüfung | 100 % der Prüfungsgebühren |
Grundlage der aufgeführten Prüfungsgebühren ist das aktuelle Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald.
Hinzu kommen die Kosten für den Besuch von etwaigen Vorbereitungskursen, über welche Sie sich direkt beim ausgewählten Vorbereitungsträger erkundigen sollten.
Rechtsgrundlagen der Meisterprüfung
Die Durchführung der Meisterprüfungen ist auf Grundlage bundesweit einheitlicher Verordnungen und Gesetze geregelt. Hier finden sich unter anderem Ausführungen zu den Meisterprüfungsausschüssen, den Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung, zur Befreiung von Prüfungsteilen und nähere Bestimmungen zur Durchführung der einzelnen Prüfungsteile.
- Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Im dritten Teil des Gesetzes, ab Paragraph 45, finden Sie die Passagen zum Thema Meisterprüfung
- Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO)
Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben - Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO) (Teile III und IV)
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
Anmeldung
Sind Sie nach der Lektüre der Seite überzeugt die Meisterausbildung zu starten? Dann stellen Sie direkt eine Anmeldung für einen Vorbereitungskurs und/oder eine Anmeldung zur Prüfung.
Anmeldung zum Vorbereitungskurs:
Eine Anmeldung zu einem Vorbereitungskurs erhebt keinen Anspruch auf Zulassung und Anmeldung zur Meisterprüfung!
Sollten Sie unserer Empfehlung folgen und sich vor der Prüfung bei einem Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung vorbereiten, müssen Sie diese Anmeldung beim Vorbereitungsträger selbstständig vornehmen.