Junger Mann mit weißem Schutzhelm auf dem Kopf, blauer Latzhose und weißen Handschuhen. Im Hintergrund ein gelbes Baufahrzeug, hebt den Daumen in die Höhe.
© Wellnhofer Designs - Fotolia

AusbildungsordnungenNeuordnung der Bauberufe tritt zum 1. August 2026 in Kraft

Inkrafttreten zum 01. August 2026

Neuordung in 16 dreijährigen und 3 zweijährigen Ausbildungsberufen des Baugewerbe 



Zum 1. August 2026 treten die neu geordneten Ausbildungsordnungen in den Bauberufen in Kraft. Mit diesem Seite möchten wir Ihnen die wichtigsten Änderungen kurz und kompakt darstellen.

Inkrafttreten zum 1. August 2026 für:

  • 16 dreijährige Bauberufe und 3 zweijährige Bauberufe (Hochbau-, Tiefbau-, Ausbaufacharbeiter)

Zwei Berufsbezeichnungen im Tiefbau werden geändert:

  • Kanalbauer/in = Kanalbauer/in für Infrastrukturtechnik
  • Rohrleitungsbauer/in = Leitungsbauer/in für Infrastrukturtechnik

Ziel der Neuordnung ist die Anpassung an technische Entwicklungen, Digitalisierung sowie gestiegene Anforderungen an Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Die Ausbildung ist insgesamt stärker nach Schwerpunkten gegliedert. Die Kompetenzen in den zweijährigen Facharbeiterabschlüssen und den dreijährigen Abschlüssen sind inhaltlich eng aufeinander abgestimmt.

Prüfungsstruktur

Die größte Änderung betrifft die Prüfungsstruktur und -form in den dreijährigen Berufen.  

Zweijährige Berufe (Hoch-, Tiefbau- und Ausbaufacharbeiter)

  • Prüfungsform: unverändert Zwischenprüfung + Abschlussprüfung
  • Nach dem Abschluss zum Facharbeiter kann, wie bisher, mit einem weiteren Lehrjahr der Vollberuf erlernt werden. Hierzu wird künftig die Abschlussprüfung zum Facharbeiter als Teil I – Prüfung im dreijährigen Beruf anerkannt und die erzielte Note übernommen.

 Dreijährige Berufe

  • Einführung der gestreckten Abschluss-/Gesellenprüfung mit Teil I (Mitte der Ausbildung) und Teil II (Ende der Ausbildung)
  • Gewichtung: Teil I = 40 %, Teil II = 60 %
  • Teil I ersetzt die bisherige Zwischenprüfung

Wichtig! Teil I ist rechtlich unselbstständig und kann nicht isoliert wiederholt werden; Ausgleich über Teil II möglich, wenn insgesamt „ausreichend“ erreicht wird.

Rückfalloption zum Facharbeiterabschluss

Bei nicht bestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung der dreijährigen Ausbildung kann der Auszubildende auf Antrag den Abschluss als Hochbau-, Tiefbau- oder Ausbaufacharbeiter erwerben, wenn:

  • in Teil I mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden und
  • der Prüfungsbereich WiSo aus Teil II bestanden ist.

Gegebenenfalls ist eine mündliche Ergänzungsprüfung in WiSo möglich, um den Abschluss zu erreichen.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Im Rahmen der Neuordnung wurden auch die Kurse der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung angepasst. Die Grundkurse für das 1. Ausbildungsjahr wurden über die Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim entsprechend beschlossen und werden nach Genehmigung auf unserer Homepage veröffentlicht.  

Übergangsregelungen und weitere Informationen

Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnungen: 1. August 2026.


Es gibt keine Wahloption für bestehende Ausbildungsverhältnisse: Laufende Ausbildungen bleiben nach der bisherigen Verordnung, neue Verträge fallen unter die neue Verordnung (Ausnahme Verkürzung zu Ausbildungsbeginn um 1 Jahr).

Absolventen zweijähriger „alter“ Facharbeiterabschlüsse haben bis 31. Juli 2030 die Möglichkeit, einen darauf aufbauenden dreijährigen Abschluss nach alten Regelungen zu erwerben.

Unterstützung und Informationsangebote
Zur Umsetzung der neuen Verordnungen stehen Ihnen umfangreiche Materialien und Unterstützungsangebote zur Verfügung:

  • Umsetzungshilfen „Ausbildung gestalten“ des BIBB (16 Berufehefte für drei- und zweijährige Bauberufe)
  • Online-Plattform LEANDO (BIBB): Lernwelt „Bauberufe“ mit Fallbeispielen, Austauschmöglichkeiten und Qualifizierungsangeboten für Ausbilder, Lehrkräfte und Prüfer

Kostenfreie Info-Veranstaltung

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe bieten im Herbst noch eine virtuelle Veranstaltung zu den neuen Ausbildungsordnungen an und informieren darin zu Inhalten, Struktur, zu Prüfungen und zur ÜBA. Der Termin richtet sich unter anderem an Ausbildende und Prüfende im Handwerk

 17. November 2026, 16 Uhr
 Den Anmeldelink finden Sie auf der Homepage des ZDH

Bitte informieren Sie Ihre Auszubildenden und Ausbilder/innen über die Änderungen.

Für Rückfragen zur Neuordnung, zur praktischen Umsetzung im Betrieb oder zu konkreten Ausbildungsberufen stehen Ihnen die  Ausbildungsberater der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald gerne zur Verfügung.