Rücktritt von der Ausbilder-Eignungsprüfung
Sie können bis zum unmittelbaren Beginn der Ausbilder-Eignungsprüfung durch eine schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten. Bitte nutzen Sie hierzu ausschließlich das Rücktrittsformular, das Sie nachfolgend finden.
Sie erhalten direkt nach dem Versand eine Bestätigung über den Eingang Ihres Rücktritts. Auf diese Weise haben Sie die Sicherheit, das Ihr Rücktritt auch außerhalb unserer Geschäftszeiten eingegangen ist. Wir können auf diese Weise nachvollziehen, ob der Rücktritt vor oder nach Beginn der Prüfung eingegangen ist.
Je nach Zeitpunkt des Rücktritts fallen Gebühren an. Folgende Varianten sind möglich:
- Geht der Rücktritt frühzeitig und vor Versand der Einladung zur Prüfung bei uns ein, können Sie kostenfrei von der Prüfung zurücktreten.
- Sollte der Rücktritt nach Einladung, aber vor Beginn der Ausbilder-Eignungsprüfung eingehen, so werden 25 % der Prüfungsgebühren und Auslagen für diesen Teil fällig.
- Sollte der Rücktritt nach Beginn der Ausbilder-Eignungsprüfung eingehen oder Sie unentschuldigt fehlen, sind die Gebühren und Auslagen in vollem Umfang zu entrichten und die Prüfung gilt als nicht bestanden.
- Im Falle eines wichtigen Grundes können Sie auch nach Beginn der Prüfung zurücktreten, ohne dass die Prüfungs als nicht bestanden gilt. In diesem Fall werden ebenfalls 25 % der Prüfungsgebühren und Auslagen für diesen Teil fällig.
Als wichtiger Grund gilt bspw. ein Krankheitsfall oder auch die Geburt Ihres Kindes. Letzendlich entscheidet der Fortbildungsprüfungssausschuss darüber, ob der Grund akzeptiert wird.