Newsletter – 2-2025Solidargemeinschaft Handwerk: Was der Kammerbeitrag jedem einzelnen Betrieb und dem Handwerk insgesamt bringt
Am 14. März gingen die Beitragsbescheide an die über 13.900 Handwerksbetriebe der Rhein-Neckar-Odenwald-Region. "Warum eigentlich?" fragt sich so manches Unternehmen. "Und woraus ergibt sich die Beitragshöhe?" Silke Schewcik-Zizenbacher verantwortet bei der Handwerkskammer in Mannheim den Geschäftsbereich Finanzen. Sie und ihr Team sind Ansprechpartner rund um das Thema Beitrag. In diesen Tagen gibt es viel zu tun. "Wir sind bemüht, Fragen und Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten", sagt sie. "Und natürlich versuchen wir überall dort, wo Probleme entstehen, gemeinsam mit den Betrieben Lösungen zu finden."
Wie ist die Beitragszahlung geregelt?
Sie ergibt sich aus der Beitragsfestsetzung, die die Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald beschließt. Darin ist unter anderem geregelt, wie sich der Beitrag berechnet. Ausschlaggebend sind die Zahlen, die ein Betrieb drei Jahre zuvor erwirtschaftet hat. Die Beitragsberechnung 2025 nimmt also auf das Wirtschaftsjahr 2022 Bezug. "Wir möchten den Verwaltungsaufwand für unsere Betriebe so gering wie möglich halten", sagt Silke Schewcik-Zizenbacher. "Deshalb haben wir diesen 3-Jahres-Zeitraum gewählt, um möglichst belastbare Zahlen zu haben und Nachkorrekturen weitgehend zu vermeiden."
Warum braucht es den Beitrag überhaupt?
Die Beitragspflicht begründet sich aus der Eintragung in die Handwerksrolle, die von der Handwerkskammer geführt wird. Als offizielles Verzeichnis stellt die Rolle sicher, dass nur qualifizierte Betriebe bestimmte Handwerksleistungen anbieten und selbständig ausüben dürfen. In gewisser Weise bilden Handwerksbetriebe damit auch eine Solidargemeinschaft, in der sie sich gemeinsam für Qualität aussprechen, ihre Berechtigung zum Ausüben eines Handwerks dokumentieren, sich gegen Schwarzarbeit stellen und ihrem Handwerk ein qualitatives Label geben. Der Eintrag in die Rolle belegt dies.
Was habe ich als Betrieb konkret vom Beitrag?
Allen Mitgliedsbetrieben steht das Dienstleistungsangebot der Handwerkskammer zur freien Nutzung zur Verfügung. Dazu gehört auch ein vielfältiges, kostenfreies Beratungsangebot, beispielsweise in den Bereichen:
- Ausbildung
- Existenzgründung und Betriebsübergabe
- Betriebsführung
- Rechtswesen
- Technologie und Umwelt
- Gewerbeförderung
- Personal
Die Beratung ist individuell und vertraulich. Das kostenfreie Unterstützungsangebot gibt es zu unterschiedlichsten Themenkomplexen von Absatzförderung über technische Entwicklungen bis hin zur Gestaltung von Verträgen.
Darüber hinaus ist die Handwerkskammer:
- Schlichtungsstelle bei Konflikten zwischen Handwerkern und Kunden
- stellt kostenlos Musterverträge zur Verfügung
- unterstützt die duale Berufsausbildung – auch mit dem Angebot der überbetrieblichen Ausbildung in der Bildungsakademie
- vertritt die Interessen der Handwerksbetriebe gegenüber der Politik
- ist Sprachrohr für die Belange des Handwerks in der Öffentlichkeit
- überwacht die Einhaltung des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO)
Eine Zusammenfassung inklusive Kontakte bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald bietet die Broschüre "Ihr Beitrag – unsere Leistung", die in der Seitenspalte zu diesem Artikel als Download verfügbar ist.
Und was hat das Handwerk von seiner Kammer?
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt die Handwerkskammer hoheitliche Aufgaben wahr. Neben dem Führen der Handwerksrolle und der Lehrlingsrolle zählt auch das Errichten von Gesellenprüfungsausschüssen und das Ermächtigen der Innungen zur Errichtung von Prüfungsausschüssen dazu. Außerdem erlässt die Handwerkskammer Prüfungsordnungen für die Gesellenprüfungen, regelt die Zulassungs- und Prüfungsverfahren in Bezug auf die Meisterprüfung, ist Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften, bestellt und vereidigt Sachverständige und stellt Ursprungszeugnisse aus.
Was aber, wenn Zahlungsprobleme bestehen?
"Wir haben die Möglichkeit der Stundung oder Ratenzahlung", so Silke Schewcik-Zizenbacher. "Betriebe können dieses Anliegen schriftlich einreichen und erhalten daraufhin von uns eine Bestätigung der Stundung beziehungsweise einen Ratenplan." Für eine kurzfristige Überbrückung sei dies kein Problem. Stundungen könnten zwischen drei bis neun Monate, höchstens bis Jahresende, vereinbart werden. Bei Ratenzahlungen sei eine Laufzeit nicht über das aktuelle Jahr hinaus möglich. "Für alles darüber hinaus benötigen wir entsprechende Begründungen und Nachweise", sagt Silke Schewcik-Zizenbacher – also beispielsweise die aktuelle Betriebsauswertung oder den letzten Jahresabschluss. Anfragen und Kontakt für alle Fälle per E-Mail: beitrag@hwk-mannheim.de.
Viele weitere Fragen beantwortet die Landingpage zum Handwerkskammerbeitrag. Dort kann man auch den kurzen Erklärfilm zur Frage: "Warum Mitglied bei der Handwerkskammer?" anschauen.
Bei Fragen zum Beitrag:
Kontaktformular Beitrag
beitrag@hwk-mannheim.de
0621 18002 - 111, 112 bzw. 113
Weitere Informationen
in der Broschüre für Mitglieder:
"Ihr Beitrag - unsere Leistung"
Grundlage
des Beitrags ist die Beitragsfestsetzung, die die Vollversammlung der Handwerkskammer beschließt.
Informationen hierzu in der
Beitragsordnung.