© Composing: Handwerkskammer, Quelle: route55_AdobeStock
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Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen hierzuZuwanderung von qualifizierten Fachkräften

Das Bundesinnenministerium hat Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz und zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung veröffentlicht.

Die Anwendungshinweise konkretisieren die neuen gesetzlichen Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und sollen der zielgerichteten
Handhabung und gleichförmigen Umsetzung der Vorschriften im Verwaltungsvollzug insbesondere durch die Ausländerbehörden dienen.

Das Gesetz tritt zum 01. März 2020 in Kraft.

 Ansprechpartner

Alexandra Reimund

Tel. 0621 18002-149

Fax 0621 18002-400

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