Berufe A-Z - Metallblasinstrumentenmacher (m/w/d)

Klänge können verzaubern - zum Beispiel, wenn ein Virtuose wie Louis Armstrong auf seiner Trompete spielt. Metallblasinstrumente bescheren Musikliebhabern auf der ganzen Welt immer wieder besondere Momente. Bekannte Künstler aus Jazz, Rock, Blues und Klassik haben Trompete, Posaune und Co. populär gemacht.Als Metallblasinstrumentenmacher hast du eine ganz besondere Beziehung zur Musik, denn du stellst die Instrumente her, die den tollen Sound möglich machen, wie zum Beispiel das Tenorhorn, die Tuba, die Trompete oder die Posaune. So ist es für dich dann auch ein erhebendes Gefühl, den Klängen zu lauschen, die aus den gebauten Instrumenten herausgeholt werden können.

Gutes Gehör und Talent zur Metallverarbeitung


Bei deiner Arbeit helfen dir ein gutes Gehör und Musikalität sowie Kenntnisse der Akustik und der allgemeinen Musiklehre. Wenn du zudem das Talent zur Metallverarbeitung mitbringst und dich sehr mit Musik verbunden fühlst, dann klingt es so, als wäre Metallblasinstrumentenmacher genau der richtige Beruf für dich.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Altersgruppevor 16. Lebensjahrvor 18. Lebensjahrnach 18. Lebensjahr
1. Lehrjahr:--649,00 €
2. Lehrjahr:--766,00 €
3. Lehrjahr:--876,00 €
Gültig ab: 01.01.2024, Empfehlung

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Metallblasinstrumentenmacher (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Metallblasinstrumentenmacher (m/w/d): 0

ÜLU-Kurse

Kursüberblick

Keine aktuell anstehenden Kurse.

Wir beraten euch gerne!

   

Oliver Hambel

Tel. 0621 18002-135

Fax 0621 18002-400

oliver.hambel--at--hwk-mannheim.de