Berufe A-Z - Technischer Produktdesigner (m/w/d)

Du findest: Alltagsgegenstände sollten gut funktionieren, leicht zu bedienen sein und dabei auch noch richtig schön aussehen? Genau dafür kannst du als technischer Produktdesigner sorgen: Du entwirfst Produkte und Maschinen aller Art und unterstützt Ingenieure, indem du 3-D-Modelle und Skizzen anfertigst.Du kannst dich zwischen zwei Fachrichtungen entscheiden: Bei der Produktgestaltung und -konstruktion designst du beispielsweise Möbel oder Kinderspielzeug. Bevor deine Ideen umgesetzt werden, erstellst du Simulationen und präsentierst sie Kollegen oder Kunden. Wenn du dich auf Maschinen- und Anlagenkonstruktion spezialisierst, bestimmst du in Konstruktionsbüros zum Beispiel mit, wie die Autos und Segelyachten der Zukunft funktionieren und aussehen.

Du schüttelst Perspektiven aus dem Bleistift


Mathematik und Physik sind kein Problem für dich? Du schüttelst selbst anspruchsvolle perspektivische Darstellungen aus dem Bleistift? Dann steht deiner Laufbahn als technischer Produktdesigner nichts mehr im Wege.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung

Hier findest du die Tarifdaten für die Differenzierungen:

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Technischer Produktdesigner (m/w/d): 2

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Technischer Produktdesigner (m/w/d): 0

ÜLU-Kurse

Kursüberblick

Keine aktuell anstehenden Kurse.

Wir beraten euch gerne!