Pressemitteilung vom 10.06.2025Übergangsfrist bis 31. Juli: Handwerkskammer erinnert an Meldung von Kassensystemen

10.06.2025 Schon seit Jahresbeginn müssen elektronische Kassen beim Finanzamt registriert sein. Jetzt rückt das Ende der Übergangsfrist näher: Am 31. Juli ist Schluss. Ab dann wird bei Verfehlen ein Bußgeld fällig ...

Eine ältere Registrierkasse mit aufstehender Schublade
© Patrick Daxenbichler_AdobeStock

Besonders betroffen sind bargeldintensive Gewerke wie Bäcker, Friseure oder Kfz – Rechtzeitiges Agieren empfohlen

Seit dem 1. Januar 2025 sind Betriebe mit elektronischen Aufzeichnungssystemen verpflichtet, diese beim Finanzamt zu melden. Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald weist darauf hin, dass damit ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Kassensicherungsverordnung erfolgt, die transparenter und nachvollziehbarer werden und Steuerbetrug durch Manipulation an Kassensystemen bekämpfen wolle. Die Meldung hat über das ELSTER-Portal zu erfolgen. Dabei sind unter anderem Angaben zum Gerätetyp, zur zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), zu Seriennummern sowie zum Einsatzzeitraum notwendig.

Auch für Handwerksbetriebe bedeutet dies: Alle elektronischen Kassensysteme, die mit einer TSE ausgestattet sind, müssen unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme dem Finanzamt mitgeteilt werden. „Selbst solche Systeme, die bereits seit Jahren im Einsatz sind und bislang nicht gemeldet wurden, fallen unter diese Regelung“, sagt Aaron Maier, technischer Berater der Handwerkskammer in Mannheim. Zwar sei die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung bereits seit dem 1. Januar 2025 wirksam, doch wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025 eingeräumt. „Innerhalb dieses Zeitraums können die Meldungen noch ohne rechtliche Konsequenzen nachgeholt werden“, so Aaron Maier. Danach seien Versäumnisse bußgeldbewehrt und können insbesondere bei Kassen-Nachschauen auffallen.

Die Mitteilung ans Finanzamt erfolgt ausschließlich digital über „Mein ELSTER“. Eine direkte Datenübermittlung durch die Hersteller der Kassensysteme ist gesetzlich nicht vorgesehen. „Es liegt damit in der Verantwortung der Unternehmen selbst, die Meldung fristgerecht vorzunehmen“, sagt der technische Berater. Er rät dazu, die Registrierung nicht aufzuschieben. Besonders betroffen seien bargeldintensive Gewerke wie Bäcker, Friseure oder das Kfz-Handwerk. Wer sich unsicher ist, ob sein System meldepflichtig ist oder Unterstützung bei der Registrierung benötigt, sollte frühzeitig Kontakt zum Steuerberater oder zur Handwerkskammer aufnehmen. Gerade auch bei mehreren eingesetzten Kassensystemen oder Filialbetrieben könne die Zusammenstellung der nötigen Informationen zeitaufwändig sein. Es empfehle sich daher, alle Daten zu den jeweiligen Kassen, den verwendeten TSEs sowie den Zeitpunkten von Anschaffung und Inbetriebnahme frühzeitig zu sichten und bereitzuhalten.

Erfasst werden müssen unter anderem die Art des elektronischen Aufzeichnungssystems, dessen Seriennummer sowie die Art und Seriennummer der eingesetzten technischen Sicherheitseinrichtung. Darüber hinaus sind Beginn und Ende der Verwendung der Systeme anzugeben. Die Finanzverwaltung stellt zu diesem Zweck eine einheitliche digitale Schnittstelle bereit, um die Daten standardisiert zu übermitteln. Die Registrierungspflicht gilt auch bei Austausch oder Außerbetriebnahme von Systemen – entsprechende Änderungen sind dem Finanzamt zeitnah mitzuteilen.

Weitere Informationen zur Umsetzung finden sich im ELSTER-Portal. Unterstützung auch über die Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Aaron Maier, 0621 18002-146,  aaron.maier@hwk-mannheim.de.



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