Anerkennungsgesetz BQFGVorabprüfung berufliches Anerkennungsverfahren

Für eine kostenlose und unverbindliche Vorabprüfung zum beruflichen Anerkennungsverfahren können Sie hier Ihre Dokumente hochladen.

Hierbei handelt es sich nicht um eine Antragsstellung.

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Leben Sie bereits in Deutschland, Mannheim bzw. Rhein-Neckar-Odenwald-Kreis?*
Aus welchem Grund möchten Sie die berufliche Anerkennung?*

Dokumente für die Vorabprüfung - Pflicht-Uploads

Für die Vorabprüfung zum Anerkennungsverfahren sind die nachfolgenden Dokumente zwingend erforderlich:

− Ausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
− Tabellarischer Lebenslauf
− Ausbildungsnachweise aus dem Ausbildungsland
− Jahreszeugnisse oder Fächerlisten
− Deutsche Übersetzungen der ausländischen Dokumente erstellt von einem öffentlich bestellten oder staatlich vereidigten Dolmetscher/Übersetzer.
− Vollmacht, sollte eine andere Person (Verwandte, Freunde, Firma) für Sie Dokumente einreichen. Download Vollmacht.pdf

Bitte beachten Sie, bei Anfragen aus dem Ausland:

Nachweis über ein Arbeitsplatzangebot (z.B. Arbeitsvertrag) im zuständigen Kammergebiet der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald

Über jeden Upload-Button können Sie nur jeweils ein Dokument einstellen. Möchten Sie mehrere Zeugnisse hochladen, integrieren Sie diese bitte in ein und dasselbe Dokument.
Wenn möglich, verwenden Sie bitte das Dateiformat pdf.

Das Maximum liegt bei 2 bzw. 5 MB pro Datei! Überschreiten Sie dieses Maximum, kann es passieren, dass uns Ihre Unterlagen nicht vollständig erreichen.

Dateigröße max. 2 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf, .jpeg, .png, .tiff, .gif

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Dateigröße max. 5 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf, .jpeg, .png, .tiff, .gif

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Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten

Bei der Vorabprüfung zum beruflichen Anerkennungsverfahren kann es notwendig sein, andere Handwerkskammern, Berufsvereinigungen/ Innung oder ausländische Behörden einzuschalten.

Datenspeicherung*
Weitergabe persönlicher Daten*

Einwilligungserklärung / Datenschutzbestimmungen

Die Datenverarbeitung ist notwendig, damit wir unsere Pflichten und Aufgaben erfüllen. Das wird in folgenden Gesetzen geregelt: Artikel 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO in Verbindung mit §§ 40a, 50c, 91 Abs. 1 Nr. 6a HwO. Die Verarbeitung der Daten, die Sie freiwillig angegebenen haben, beruht auf Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO. Wir geben Ihre Daten nur dann an andere zuständige Stellen oder ausländische Behörden weiter, wenn es notwendig ist, um die Vorabprüfung zum beruflichen Anerkennungsverfahren zu bearbeiten. Wenn keine besonderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, dann werden die Daten gelöscht, sobald sie für die Anerkennung nicht mehr gebraucht werden. Sie können uns nach Ihren Daten fragen. Wenn Ihre Daten nicht richtig sind, werden wir dies korrigieren. Wenn wir Ihre Daten nicht aufbewahren dürfen, werden wir Ihre Daten löschen. Sie können sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Im Weiteren gilt die Datenschutzerklärung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald.

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