Newsletter – 1-2026Wenn Auszubildende Regeln brechen – was Betriebe tun können
In der Ausbildung läuft nicht immer alles rund. Manche Azubis kommen zu spät, melden sich nicht krank, widersprechen Anweisungen oder verhalten sich unpassend im Betrieb. In solchen Fällen stellt sich für Ausbilderinnen und Ausbilder die Frage: Wie reagiere ich richtig?
Eine Möglichkeit: die Abmahnung. "Sie ist eine deutliche Warnung und zeigt: Das Verhalten war nicht in Ordnung und darf sich nicht wiederholen", sagt Hannah Reichenecker, Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberaterin der Handwerkskammer in Mannheim. "Eine Abmahnung gibt dem Azubi aber auch die Chance, sich zu bessern, bevor schwerere Konsequenzen drohen – im schlimmsten Fall eine Kündigung."
Abmahnung klar formulieren
Damit eine Abmahnung wirksam sei, müsse sie allerdings klar und genau formuliert sein. "Es reicht nicht, allgemein von ‚unzuverlässigem Verhalten‘ zu sprechen", so Hannah Reichenecker. Entscheidend seien konkrete Angaben: Wann und wo ist etwas passiert? Was genau war falsch? Außerdem sollte die Abmahnung darauf hinweisen, dass der Auszubildende damit gegen seine Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag verstoßen hat. Und auch eine Aufforderung zur Verhaltensänderung muss in der Abmahnung enthalten sein – verbunden mit der Androhung weiterer Schritte, falls sich nichts bessert.
Schriftform ist entscheidend
Weil Abmahnungen im Streitfall wichtig sein können, sollten sie immer schriftlich erfolgen. Auch eine Eingangsbestätigung für den Erhalt der Abmahnung, beispielsweise mit einer Unterschrift, ist wichtig. "Mündliche Ermahnungen können zwar hilfreich sein, haben aber keine rechtliche Wirkung", so die Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberaterin.
Probezeit zum Kennenlernen
Für Ausbildungsverhältnisse gelten besondere Regeln nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Zu Beginn der Ausbildung ist eine Probezeit festgesetzt, die mindestens einen Monat und höchstens vier Monate dauert. In dieser Zeit kann sowohl der Betrieb als auch der Auszubildende jederzeit kündigen – und zwar ohne Frist und ohne Begründung. Da viele Ausbildungen am 1. September eines Jahres beginnen, endet die Probezeit in den meisten Betrieben Ende Dezember. Bis dahin ist also eine Kündigung auch ohne Abmahnung möglich.
Geduld bei kleineren Verstößen
Nach der Probezeit ist eine fristlose Kündigung nur noch aus wichtigem Grund erlaubt – etwa bei wiederholtem Fehlverhalten oder groben Pflichtverletzungen. In diesen Fällen ist eine vorherige Abmahnung meister Voraussetzung, damit die Kündigung rechtlich Bestand hat. "In der Regel sollten mindestens drei Abmahnungen aus dem gleichen Grund erfolgen, bevor gekündigt werden darf", informiert Hannah Reichenecker. Bei kleineren Verstößen – etwa gelegentlichem Zuspätkommen – sollte der Betrieb Geduld zeigen und mehrere Chancen zur Besserung geben, so die Empfehlung.
Konsequenz bei Schwerwiegendem
Anders verhalte es sich bei schweren Pflichtverstößen. Bei Diebstahl beispielsweise könne auch eine einzige Abmahnung ausreichen, wenn sich das Verhalten wiederhole.
Fazit
"Richtig eingesetzt ist die Abmahnung also kein bloßes Druckmittel, sondern ein fairer Hinweis", so die Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberatung. Sie helfe dem Azubi, sein Verhalten zu verstehen und zu ändern, während sie gleichzeitig für Klarheit im Betrieb sorge und eine rechtssichere Grundlage schaffe, falls sich das Verhalten nicht bessert. "So bleibt die Ausbildung für den jungen Menschen ein Lernprozess – auch im Umgang mit Verantwortung und Regeln."
Kontakt
Unterstützung bei allen Fragen zur Ausbildung im Handwerk erhalten Betriebe beim Team der Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberatung der Handwerkskammer:
Die Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberatung der Kammer
Unterstützung bekommen Ausbildungsbetriebe und Lehrlinge bei allen Fragen rund um die Ausbildung vom Team der Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberatung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. Es begleitet auch in Ausbildungssituationen, in denen Missverständnisse oder unterschiedliche Erwartungen eine professionelle Vermittlung erfordern. Zielsetzung dabei ist, Azubi und Betrieb wieder näher zusammenzubringen und potenzielle Konfliktsituationen zu entschärfen.
Rundum-Betreuung zu vielen Themen
Die Ausbildungsberatung hilft jedoch nicht nur in Problemlagen, sondern berät Jugendliche auch auf Berufsorientierungsmessen, um Karrierewege und Perspektiven im Handwerk aufzuzeigen. Das Team bietet außerdem Betrieben, die zum ersten Mal ausbilden möchten, eine umfassende Erstberatung an: Rechtliche Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten, Prüfungsanmeldungen und die wichtigsten Erwartungen an die Ausbildung werden dabei vermittelt. Durch all diese Maßnahmen sichern die Beraterinnen und Berater die Qualität der Ausbildung im Handwerk.
Respektvolle Feedbackkultur pflegen
Laut Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberater Leonard Kopp ist für eine erfolgreiche Ausbildung, von der sowohl Handwerksbetrieb als auch Azubi profitieren, eine respektvolle Feedbackkultur entscheidend. Regelmäßige Rückmeldungen, etwa über das Berichtsheft, helfen, den Ausbildungsstand zu dokumentieren und den Lernfortschritt transparent zu machen. "Eine Ausbildung kann für beide Seiten ein Lernprozess sein und auch den Betrieb mit neuen Ideen bereichern. Es macht Sinn, den Auszubildenden dabei in Abläufe zu integrieren, sodass er schon früh lernen kann, Verantwortung zu übernehmen, was wiederum dem Betrieb zugutekommt", betont er.
Kostenlos und umfassend
Ausbildungsberater und Teamkollege Sandro Berger weist darauf hin, dass die Beratung der Handwerkskammer ein kostenloses Angebot ist, welches jederzeit und auch mehrfach genutzt werden kann. "Wir begleiten Azubis und Betriebe durch die gesamten Ausbildungsjahre und bieten Unterstützung zu allen Themen, die die Ausbildung betreffen. Für beide Seiten gleichermaßen."