Gruppe von lächelnden Handwerkern. Alle halten den Daumen nach oben und halten ein Werkzeug in der anderen Hand.

Gleichwertige AnerkennungAnpassungsqualifizierung

Wir helfen Ihnen auf dem Weg zur vollen beruflichen Anerkennung

Eine teilweise Gleichwertigkeit wird dann bescheinigt, wenn im Anerkennungsverfahren praktische und/oder theoretische Unterschiede zwischen der ausländischen Qualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt wurden. Diese werden im Bescheid der teilweisen Gleichwertigkeit genannt.

Um die Unterschiede auszugleichen, können praktische und/oder theoretische Maßnahmen in einem geeigneten Betrieb, bei einem Bildungsträger oder in überbetrieblichen Lehrwerkstätten stattfinden. Für die konkrete Planung wird von der anerkennenden Stelle ein Anpassungsqualifizierungsplan erstellt, sodass die Fachkraft ihre theoretischen und/oder praktischen Unterschiede ausgleichen kann.

Bitte beachten Sie, dass der Beginn einer Anpassungsqualifizierung im Betrieb durch eine Qualifizierungsvereinbarung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald mitgeteilt wird.

Haben Sie eine Anpassungsqualifizierung erfolgreich durchlaufen oder weitere einschlägige Berufserfahrungen gesammelt, können Sie den Folgeantrag auf Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit stellen.

Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar Odenwald unterstützt die Betriebe sowie die Fachkraft bei der Planung und Durchführung der Anpassungsqualifizierungsmaßnahme.



Wann ist eine Anpassungsqualifizierung relevant für ein Visum?

Um als beruflich qualifizierte Fachkraft aus einem Drittstaat nach Deutschland zum Arbeiten kommen zu können, braucht es unter anderem die Anerkennung des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses. Wird dieser als gleichwertig anerkannt, kann die ausländische Fachkraft zur Arbeitsplatzsuche oder auch direkt zur Arbeitsaufnahme einreisen, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Wird von der zuständigen Anerkennungsstelle jedoch eine teilweise Gleichwertigkeit mit dem vergleichbaren deutschen Beruf beschieden, wird die Einreise der Fachkraft zunächst nur für die Zeit der Anpassungsqualifizierung genehmigt.

Es ist möglich, einen auf 18 Monate befristeten Aufenthaltstitel für eine Anpassungsqualifizierung zu erhalten.

Für weitere Informationen zur Anpassungsqualifizierung und zum Folgeantrag kontaktieren Sie bitte
Lioba Kemper (Kontaktdaten rechts stehend).

Infoblatt für Arbeitgeber - Was ist eine betriebliche Anpassungsqualifizierung



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