Anpassungsqualifizierung - GleichwertigkeitAnpassungsqualifizierung
Wir beraten und unterstützen ausländische Fachkräfte auf dem
Weg von einer teilweisen Gleichwertigkeit zur vollen beruflichen Anerkennung
Ansprechpartnerin für die Anpassungsqualifizierung und Folgeantrag
Lioba Kemper (Kontaktdaten rechts stehend).
Ablauf einer Anpassungsqualifizierung (APQ)
- Der Fachkraft wurde im Rahmen des beruflichen Anerkennungsverfahrens (BQFG) ein teilweiser Gleichwertigkeitsbescheid ausgestellt. Die darin beschriebenen praktischen und/oder theoretischen Unterschiede können mit einer passgenauen Nachqualifizierung, auch Anpassungsqualifizierung genannt, ausgeglichen werden.
- Die APQ Beratung der Handwerkskammer wird tätig. Erstellung eines individuellen Qualifizierungsplans auf Basis des teilweisen Gleichwertigkeitsbescheids.
- Der Arbeitgeber und/oder die Fachkraft setzen sich mit der örtlich zuständigen Handwerkskammer zur Beratung und Planung der weiteren Schritte in Verbindung.
- Die Anpassungsqualifizierung kann durch unterschiedliche Maßnahmen absolviert werden.
- Die Fachkraft schließt die APQ erfolgreich ab und stellt einen Folgeantrag auf "volle" Gleichwertigkeit bei der Handwerkskammer.
APQ im Betrieb
- Aufnahme einer Beschäftigung oder Praktikum in einem geeigneten Unternehmen.
- Der Betrieb und die Fachkraft schließen mit der zuständigen Handwerkskammer eine Vereinbarung über die geplante APQ.
- Der Betrieb begleitet die Fachkraft durch die APQ und prüft, ob diese auf der Grundlage des Qualifizierungsplans abläuft. Gleichzeitig unterstützt die Handwerkskammer mit Vorlagen für die Dokumentation und steht für Fragen zur Verfügung.
- Der Betrieb bestätigt durch den unterschriebenen Qualifizierungsplan die ordnungsgemäß durchgeführte APQ.
Lehrgänge bei Bildungsträgern, überbetriebliche Lehrgänge, etc.
- Teilnahme an geeigneten Lehrgängen, Kursen etc. nach vorheriger Absprache mit der Handwerkskammer.
Kombination der betrieblichen APQ und Absolvierung von Lehrgängen
- Die Fachkraft absolviert Teile der APQ im Betrieb und ergänzend durch Lehrgangsbesuche
FAQs
Fachkräfte mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss können die Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden deutschen Ausbildungsberuf (Referenzberuf) anerkennen lassen. Bei diesem Verfahren werden die Ausbildungsinhalte aus dem Ausland mit den Ausbildungsinhalten des deutschen Ausbildungsberufs (Referenzberuf) verglichen. Ergeben sich bei diesem Vergleich wesentliche Unterschiede, wird ein Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit ausgestellt.
Um die Unterschiede auszugleichen, können praktische und/oder theoretische Maßnahmen in einem geeigneten Betrieb, bei einem Bildungsträger oder in überbetrieblichen Lehrwerkstätten stattfinden. Die APQ kann eventuell vollständig innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses absolviert werden.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Betriebssitz des Arbeitgebers, bei dem eine APQ absolviert werden soll. Alternativ richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort der Fachkraft. Die individuelle Planung wird von der örtlich zuständigen Handwerkskammer übernommen und ein APQ-Plan erstellt.
Die Dauer einer APQ variiert stark je nach individuellem Bedarf, von einigen Monaten bis zu über einem Jahr, und hängt vom Umfang der festgestellten Unterschiede im teilweisen Gleichwertigkeitsbescheid ab.
- Sie können Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen und langfristig an das Unternehmen binden, die sonst nicht in dieser Form eingesetzt werden könnten.
- Sie unterstützen die Fachkraft durch Ihr Fachwissen z.B. durch die Einarbeitung in die betrieblichen Abläufe und ggf. mit Ihrer betrieblichen Ausstattung.
- Am Ende der Anpassungsqualifizierung steht Ihnen eine qualifizierte und betriebsnah eingearbeitete Fachkraft zur Verfügung
- Sie können sich über finanzielle Hilfen bei Ihrem örtlichen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit beraten lassen. Individuelle Förderung von Beschäftigten
Wurde die APQ erfolgreich durchlaufen und/oder weitere einschlägige Berufserfahrungen gesammelt, kann die Fachkraft durch einen erneuten Antrag (Folgeantrag) bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer die "volle" Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses erhalten.
Die erfolgreich absolvierte Anpassungsqualifizierung. Diese kann durch folgende Nachweise bestätigt werden:
- Bestätigung des Arbeitgebers über die betriebliche Qualifizierung z.B. unterschriebener Qualifizierungsplan
- Teilnahmebescheinigungen von absolvierten Kursen/ Lehrgängen
Sie können sich an die für Sie örtlich zuständige Handwerkskammer wenden. Im Zweifel hilft Ihnen die Handwerkskammer weiter, die den teilweisen Gleichwertigkeitsbescheid ausgestellt hat.
Beratungsstellen in der Region der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald:
- IQ Netzwerk Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
- Arbeitsagentur Arbeitgeberservice
Erklärvideo zur APQ
Beispiel aus der Praxis
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