Gruppe von lächelnden Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Alle halten den Daumen nach oben.
Daniel Ernst - AdobeStock

Anerkennungsgesetz BQFGBerufsanerkennung

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Am 1. April 2012 trat das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) - auch als Anerkennungsgesetz bekannt - in Kraft.

Dieses Gesetz eröffnet Menschen mit einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung die Möglichkeit, ihre Qualifikationen auf Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden deutschen Beruf überprüfen und anerkennen
zu lassen.

Fachkräfteeinwanderung

Seit dem 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) gültig.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16.08.2023
treten  Änderungen in Bundesgesetzen und Verordnungen wie z.B. dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und
der Beschäftigungsverordnung (BeschV) in Kraft. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite von
Make it in Germany.

Mithilfe des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung können Fachkräfte mit beruflicher,
nicht-akademischer Ausbildung zu Arbeitszwecken nach Deutschland einwandern. Damit wird der rechtliche Rahmen für eine gezielte Zuwanderung von ausländischen qualifizierten Fachkräften geschaffen, um dem bestehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Liegt ein konkretes Arbeitsplatzangebot vor, ermöglicht das beschleunigte Fachkräfteverfahren eine
schnellere Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten.

Wenn Sie noch kein Arbeitsplatz/-angebot haben, aber das Anerkennungsverfahren aus dem Ausland starten möchten, können Sie den Antrag bei der zentralen Servicestelle für Berufsanerkennung (ZSBA) stellen.
Hierzu füllen Sie bitte den Registrierungsbogen aus und übersenden diesen zusammen mit Ihrem tabellarischen Lebenslauf an die folgende zav.recognition@arbeitsagentur.de



In allen Fällen ist es für Sie wichtig zu wissen, in welchem Umfang Ihr ausländischer Ausbildungsabschluss mit
einem deutschen Berufsabschluss vergleichbar ist.

Für das Anerkennungsverfahren zählen auch Ihre Berufserfahrung (Arbeitsnachweise/ Arbeitszeugnisse) sowie Weiterbildungen (Schulungen, Kurse).

Die Handwerkskammer ist für die Anerkennung von handwerklichen Berufsabschlüssen zuständig und begleitet Sie während des gesamten Verfahrens. Wir helfen Ihnen, einen passenden inländischen Referenzberuf zu finden und informieren über das Anerkennungsverfahren nach dem BQFG und gegebenenfalls Alternativen dazu.

Gerne prüfen wir vor einer gebührenpflichtigen Antragstellung, ob eine Antragsberechtigung vorliegt, dieser Service ist für Sie kostenlos.

Hierfür bitten wir um Zusendung folgender Unterlagen per Post oder E-Mail:

  • Ausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis) (Scan des Originals oder beglaubigte Kopie)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Ausbildungsnachweise aus dem Ausbildungsland (Scan der Originale oder beglaubigte Kopien von Zeugnis/ Abschlussdokument/ Jahreszeugnis/ Fächerliste)
  • Deutsche Übersetzungen der ausländischen Dokumente erstellt von einem öffentlich bestellten oder staatlich vereidigten Dolmetscher/ Übersetzer. (Scan der Originale oder beglaubigte Kopien)
  • Vollmacht, sollte eine andere Person (Verwandte, Freunde, Firma) für Sie Dokumente zur Vorabprüfung einreichen.

Welche Unterlagen für die gebührenpflichtige Antragstellung benötigt werden, können Sie den entsprechenden Infoblättern entnehmen:



Wichtig zu wissen:

  • Die Beratung zum Anerkennungsverfahren sowie die Vorabprüfung Ihrer Dokumente ist kostenlos.
  • Bei Zusendung eines ausgefüllten und unterschriebenen Antrags bekommen Sie eine Rechnung.
  • Die Kosten für das Anerkennungsverfahren liegen zwischen 300 und 600 Euro.
  • Es wird eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ausgestellt, kein deutscher Gesellen- oder Meisterbrief!
  • Die Dauer des Verfahrens beträgt bis zu 3 Monate.

Die Beratung ist telefonisch, per E-Mail oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich möglich.



Weiterführende Informationen rund um das Thema Anerkennung ausländischer Abschlüsse:

Bundesministerium für Bildung und Forschung - Anerkennung in Deutschland
Unternehmen Berufsanerkennung

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Zur Suche des deutschen Referenzberufes und Informationen zu Ausbildungsinhalten:

Bundesinstitut für Berufsbildung - Berufesuche



Arbeiten in Deutschland, Einreise und Beschäftigung von Fachkräften finden Sie unter:

Für Unternehmen
Für Fachkräfte

Kontakt

Alexandra Wehe

Tel. 0621 18002-149

Fax 0621 18002-400

alexandra.wehe--at--hwk-mannheim.de

Lioba Kemper

Tel. 0621 18002-168

Fax 0621 18002-400

lioba.kemper--at--hwk-mannheim.de