
Automechaniker zeigt einer Kundin die vom Fahrzeugdiagnose-Software ausgelesenen Motorfehlercodes in einer modernen Autowerkstatt.
WeiterbildungGeprüfte Berufsspezialistin / Geprüfter Berufsspezialist für Kraftfahrzeug-Servicetechnik
Unsere hauseigene Bildungsakademie bietet Ihnen die Möglichkeit, sich berufsbegleitend – auf die Prüfung zur Geprüften Berufsspezialistin / zum Geprüften Berufsspezialisten für Kraftfahrzeug-Servicetechnik vorzubereiten:
Bildungsakademie der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
Gutenbergstraße 49
68167 Mannheim
Kontakt: Bildungsservice
Tel.: 0621 – 18002 – 229
Mail: bildungsservice@hwk-mannheim.de
www.hwk-mannheim.de
Hier finden Sie aktuelle Kurse
Sollten unter dem angegebenen Link aktuell keine Kurse angezeigt werden, bedeutet das nicht, dass keine Kurse mehr angeboten werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an unseren Bildungsservice – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Vorbereitungszeitraum (Teilzeit):
Januar – Mai
Lehrgangsdauer: 300 Stunden
Di., Do., Fr., von 18:00 Uhr - 21:15 Uhr
Samstags von 08:00 Uhr - 14:30 Uhr
Lehrgangsgebühren: 3.295,00 €
Prüfungsteile
Die Weiterbildung gliedert sich in die folgenden drei Lernschwerpunkte:
Prüfungsteil 1: Fahrzeugbezogene Arbeitsaufgabe |
Prüfungsteil 2: Fachgespräch |
Prüfungsteil 3: System- und bauteilbezogene Arbeitsaufgabe |
Prüfungsteil 1: Fahrzeugbezogene Arbeitsaufgabe Die fahrzeugbezogene Arbeitsaufgabe wird auf der Grundlage der Beschreibung eines Arbeitsauftrages durchgeführt, der einem Kundenauftrag entspricht, aus dem die Aufgabenstellungen abzuleiten sind. Die fahrzeugbezogene Arbeitsaufgabe besteht aus den folgenden drei Prüfungsleistungen:
Als fahrzeugbezogene Arbeitsaufgabe sind Arbeiten an einem Fahrzeug durchzuführen, das in mindestens zwei der nachfolgenden vernetzten Systeme mindestens jeweils einen Fehler aufweist:
Prüfungsteil 2: Fachgespräch Das Fachgespräch bezieht sich auf die fahrzeugbezogene Arbeitsaufgabe. Hier hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist:
Prüfungsteil 3: System- und bauteilbezogene Arbeitsaufgabe Zur Vervollständigung des Qualifikationsnachweises bearbeitet die zu prüfende Person eine system- und bauteilbezogene Arbeitsaufgabe. Diese Arbeitsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag. Der Prüfungsausschuss wählt für die Arbeitsaufgabe aus den folgenden Arbeiten zwei aus, die zu keinem der in der fahrzeugbezogenen Arbeitsaufgabe ausgewählten Systeme Bezug haben:
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Perspektiven nach dem Abschluss
Geprüfte Berufsspezialisten und Berufsspezialistinnen für Kraftfahrzeug-Servicetechnik setzen als technischer Spezialist oder als technische Spezialistin für Fahrzeuge und deren Systeme komplexe fachliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Diagnose, Instandhaltung und Nachrüstung unter Berücksichtigung der Organisation und Abwicklung von Kundenaufträgen eigenständig und verantwortlich um.
Die Fortbildungsprüfung wird als Teil I der Meisterprüfung zum Kraftfahrzeugtechnikermeister anerkannt.
Prüfungstermine
Zum Abschluss des Kurses finden die drei Prüfungsteile verteilt auf ca. vier Prüfungstage statt.
Die genauen Prüfungstermine werden an dieser Stelle veröffentlicht, sobald diese feststehen.
Prüfungsgebühren
Gebühr für | Höhe der Gebühr |
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Lehrgang | 3.295,- € |
Prüfung | 700,- € |
Gesamt Gebühren: | 3.995,- € |
Förderung:
Für diese Weiterbildung kann "Aufstiegs-BAföG" beantragt werden. Die Kursgebühren reduzieren sich bei Inanspruchnahme des Aufstiegs-BAföG. Informieren Sie sich auf www.aufstiegs-bafoeg.de oder direkt bei uns!
Rechtsgrundlagen der Prüfung
Die Durchführung der Prüfungen ist auf Grundlage bundesweit einheitlicher Verordnungen und Gesetze geregelt. Hier finden sich unter anderem Ausführungen zur Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte*r Berufsspezialist*in für Kraftfahrzeug-Servicetechnik nach der Handwerksordnung.
Verordnung über die Prüfung - KfzSTFPrV
Zulassung
Sind Sie nach der Lektüre der Seite überzeugt, die Weiterbildung zu starten? Dann stellen Sie direkt einen Zulassungsantrag.
Zugelassen wird:
- wer eine abgeschlossene Gesellenprüfung im Kraftfahrzeugmechatroniker-Handwerk nachweisen kann
- vergleichbare Ausbildung mit mindestens drei Jahren Dauer sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung
- auch andere anerkannte Ausbildungen mit einschlägiger Berufserfahrung (drei bis fünf Jahre) können berücksichtigt werden, sofern ein inhaltlicher Bezug zu den Tätigkeiten besteht
Zulassung zur Fortbildungsprüfung "Geprüfte*r Berufsspezialist*in für Kraftfahrzeug-Servicetechnik"
Anmeldung zur Fortbildungsprüfung "Geprüfte*r Berufsspezialist*in für Kraftfahrzeug-Servicetechnik"
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