Automechaniker zeigt einer Kundin die Motorfehlercodes.
Kzenon
Automechaniker zeigt einer Kundin die vom Fahrzeugdiagnose-Software ausgelesenen Motorfehlercodes in einer modernen Autowerkstatt.

WeiterbildungGeprüfte Berufsspezialistin / Geprüfter Berufsspezialist für Kraftfahrzeug-Servicetechnik

Unsere hauseigene Bildungsakademie bietet Ihnen die Möglichkeit, sich berufsbegleitend – auf die Prüfung zur Geprüften Berufsspezialistin / zum Geprüften Berufsspezialisten für Kraftfahrzeug-Servicetechnik vorzubereiten:

Bildungsakademie der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald

Gutenbergstraße 49
68167 Mannheim

Kontakt: Bildungsservice
Tel.: 0621 – 18002 – 229
Mail: bildungsservice@hwk-mannheim.de

 www.hwk-mannheim.de

Hier finden Sie aktuelle Kurse

Sollten unter dem angegebenen Link aktuell keine Kurse angezeigt werden, bedeutet das nicht, dass keine Kurse mehr angeboten werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an unseren Bildungsservice – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Vorbereitungszeitraum (Teilzeit):

Januar – Mai

Lehrgangsdauer: 300 Stunden

Di., Do., Fr., von 18:00 Uhr - 21:15 Uhr
Samstags von 08:00 Uhr - 14:30 Uhr

Lehrgangsgebühren:  3.295,00 €




Prüfungsteile   

Die Weiterbildung gliedert sich in die folgenden drei Lernschwerpunkte:

Prüfungsteil 1: Fahrzeugbezogene Arbeitsaufgabe
Prüfungsteil 2: Fachgespräch
Prüfungsteil 3: System- und bauteilbezogene Arbeitsaufgabe

Prüfungsteil 1: Fahrzeugbezogene Arbeitsaufgabe

Die fahrzeugbezogene Arbeitsaufgabe wird auf der Grundlage der Beschreibung eines Arbeitsauftrages durchgeführt, der einem Kundenauftrag entspricht, aus dem die Aufgabenstellungen abzuleiten sind. Die fahrzeugbezogene Arbeitsaufgabe besteht aus den folgenden drei Prüfungsleistungen:

  •  Planung
  • Durchführung sowie
  •  Kontrolle und Dokumentation

Als fahrzeugbezogene Arbeitsaufgabe sind Arbeiten an einem Fahrzeug durchzuführen, das in mindestens zwei der nachfolgenden vernetzten Systeme mindestens jeweils einen Fehler aufweist:

  • Antriebssystem
  • Bremssystem
  • Steuerungssystem
  • Fahrwerkssystem
  • Sicherheitssysteme
  • Komfortsysteme
  • Assistenzsysteme oder
  • Zusatzsysteme

Prüfungsteil 2: Fachgespräch

Das Fachgespräch bezieht sich auf die fahrzeugbezogene Arbeitsaufgabe. Hier hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist:

  • fachliche Zusammenhänge aufzuzeigen, die der fahrzeugbezogenen Arbeitsaufgabe zugrunde liegen,
  • Kunden und Kundinnen zu beraten, insbesondere im Hinblick auf den jeweiligen Kundenwunsch; dabei hat die zu prüfende Person wirtschaftliche Aspekte sowie organisatorische, rechtliche und technische Anforderungen in das Beratungsgespräch einzubeziehen,
  • ihr Vorgehen bei der Planung und Durchführung der fahrzeugbezogenen Arbeitsaufgabe zu begründen und
  • mit der fahrzeugbezogenen Arbeitsaufgabe verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei aktuelle Entwicklungen im Bereich der Kraftfahrzeugtechnik zu berücksichtigen.

Prüfungsteil 3: System- und bauteilbezogene Arbeitsaufgabe

Zur Vervollständigung des Qualifikationsnachweises bearbeitet die zu prüfende Person eine system- und bauteilbezogene Arbeitsaufgabe. Diese Arbeitsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag. Der Prüfungsausschuss wählt für die Arbeitsaufgabe aus den folgenden Arbeiten zwei aus, die zu keinem der in der fahrzeugbezogenen Arbeitsaufgabe ausgewählten Systeme Bezug haben:

  • Fehler und Schäden an einer Baugruppe diagnostizieren
  • eine Baugruppe instand setzen
  • die Systeme einer Baugruppe einstellen.

Perspektiven nach dem Abschluss

Geprüfte Berufsspezialisten und Berufsspezialistinnen für Kraftfahrzeug-Servicetechnik setzen als technischer Spezialist oder als technische Spezialistin für Fahrzeuge und deren Systeme komplexe fachliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Diagnose, Instandhaltung und Nachrüstung unter Berücksichtigung der Organisation und Abwicklung von Kundenaufträgen eigenständig und verantwortlich um.

Die Fortbildungsprüfung wird als Teil I der Meisterprüfung zum Kraftfahrzeugtechnikermeister anerkannt.

Prüfungstermine

Zum Abschluss des Kurses finden die drei Prüfungsteile verteilt auf ca. vier Prüfungstage statt.



 Die genauen Prüfungstermine werden an dieser Stelle veröffentlicht, sobald diese feststehen.
 

Prüfungsgebühren

Gebühr fürHöhe der Gebühr
Lehrgang3.295,- €
Prüfung700,- €
Gesamt Gebühren:
3.995,- €
 

Förderung:
Für diese Weiterbildung kann "Aufstiegs-BAföG" beantragt werden. Die Kursgebühren reduzieren sich bei Inanspruchnahme des Aufstiegs-BAföG. Informieren Sie sich auf www.aufstiegs-bafoeg.de oder direkt bei uns!

Rechtsgrundlagen der Prüfung

Die Durchführung der Prüfungen ist auf Grundlage bundesweit einheitlicher Verordnungen und Gesetze geregelt. Hier finden sich unter anderem Ausführungen zur Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte*r Berufsspezialist*in für Kraftfahrzeug-Servicetechnik nach der Handwerksordnung.

Verordnung über die Prüfung - KfzSTFPrV



Zulassung

Sind Sie nach der Lektüre der Seite überzeugt, die Weiterbildung zu starten? Dann stellen Sie direkt einen Zulassungsantrag.

Zugelassen wird:

  • wer eine abgeschlossene Gesellenprüfung im Kraftfahrzeugmechatroniker-Handwerk nachweisen kann
  • vergleichbare Ausbildung mit mindestens drei Jahren Dauer sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung
  • auch andere anerkannte Ausbildungen mit einschlägiger Berufserfahrung (drei bis fünf Jahre) können berücksichtigt werden, sofern ein inhaltlicher Bezug zu den Tätigkeiten besteht

Zulassung zur Fortbildungsprüfung "Geprüfte*r Berufsspezialist*in für Kraftfahrzeug-Servicetechnik"

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Bestätigung der Richtigkeit Ihrer Angaben

Bitte bestätigen Sie, dass Sie alle Felder vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt haben. Im Falle falscher Angaben können die Zulassung und Prüfungen für ungültig erklärt werden.*

 

Einwilligungserklärung / Datenschutzbestimmungen

Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald ausschließlich zur Verwaltung sämtlicher Vorgänge im Rahmen Ihrer Prüfungen verarbeitet und gespeichert. Ihre Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist per E-Mail an info@hwk-mannheim.de oder postalisch an Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald (Postfach 12 07 54, 68058 Mannheim) zu richten. Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten bzw. löschen. Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald.

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Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung*
Nutzung der Kontaktdaten

Elektronische Übermittlung

Im Falle der elektronischen Versendung ist eine Unterschrift nicht erforderlich. Der/Die Antragsteller/in erklärt ausdrücklich, dass er/sie mit der im Formular bezeichneten Person identisch ist und dass bei einem Missbrauch der Urheberschaft eine strafrechtliche Verfolgung nach § 269 des Strafgesetzbuches erfolgen kann.

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