Zwei Jugendliche bei der Arbeit mit Daumen hoch.
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Pressemitteilung vom 25.07.2023Handwerks-Azubis können Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung stellen

Mit guten Leistungen schneller ans Ziel

Noch bis 1. September möglich

Wer gut ist, kommt ein bisschen schneller ans Ziel. Auch Auszubildende im Handwerk können einen solchen Turbogang einschalten. Amtssprachlich nennt sich dies "vorzeitige Zulassung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung". Was es bedeutet, erklärt Hannah Reichenecker, Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberaterin bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald: "Auszubildende können auf Antrag vorzeitig zur Gesellen- oder zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihnen der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen bescheinigen", sagt sie. Dazu braucht es im Berufsschulzeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,4 in allen prüfungsrelevanten Fächern und die Bestätigung des Ausbildungsbetriebs, dass der Lehrling "gute" bis "sehr gute" praktische Leistungen erbracht habe. Bei minderjährigen Auszubildenden ist zudem eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizulegen.

Mit der vorzeitigen Zulassung lässt sich fast ein halbes Jahr gewinnen. Als Beispiel: "Endet die Ausbildung im August, so wäre der reguläre Prüfungszeitraum im Sommer. Werden Azubis aber aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen vorzeitig zugelassen, findet die Prüfung bereits im Winter statt", so Hannah Reichenecker. "Die Berufsausbildung endet dann mit dem Bestehen der vorzeitigen Prüfung im Winter." Aktuell können Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 1. April und dem 30. September 2024 endet, die vorzeitige Zulassung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung beantragen. Das Fenster für die Sommerprüfung schließt sich am 1. September 2023.

Fragen zur vorzeitigen Zulassung beantwortet Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberaterin Hannah Reichenecker, Telefon 0621 18002-138, E-Mail: hannah.reichenecker@hwk-mannheim.de. Das Antragsformular ist auf der Website der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald zu finden unter der Rubrik "Service Center" / "Formulare und Downloads" im Bereich "Ausbildung" / "Ausbildungszeit" auf www.hwk-mannheim.de.

Marina Litterscheidt

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