Bild für die coronabedingte Ausbildungsprämie 2020
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Pressemitteilung vom 06.08.2020Mit Ausbildungsprämie, Ausbildungsplätze sichern

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" gestartet!

Antragsstellung seit 01.08. möglich – Kammer stellt entsprechende Bescheinigungen aus

Mit dem Start des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" können Betriebe seit Samstag eine Ausbildungsprämie, einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder eine Übernahmeprämie für Auszubildende aus insolventen Betrieben beantragen. Diese drei Fördermöglichkeiten mit unterschiedlichen Voraussetzungen sind denkbar.

Die Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie Plus können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beantragen, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch 2020 mindestens gleich viele Ausbildungsverträge abschließen wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. "Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag. Bildet ein Betrieb mehr als im Durchschnitt der letzten drei Jahre aus, kann er die Ausbildungsprämie plus für zusätzlich geschaffene Ausbildungsplätze beantragen. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag", erläutert Laura Sauer von der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald.

Sauer wörtlich: "Für beide Varianten gilt: Beantragen können Betriebe die Prämie, wenn sie in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder in den Monaten April und Mai 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichnet haben."

Den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung könnten Betriebe beantragen, wenn sie ihre Auszubildenden und deren Ausbilder/in trotz Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent im gesamten Betrieb nicht in Kurzarbeit schicken, so Sauer weiter. Durch die Förderung werde die zusätzliche Anstrengung als Ausbildungsbetrieb bezuschusst, da diese Betriebe den Auszubildenden trotz Corona-Krise einen erfolgreichen Berufsabschluss ermöglichen und gleichzeitig Kurzarbeit verhindern.

Übernähmen Betriebe Auszubildende aus coronabedingt insolventen Betrieben, besteht die Möglichkeit, eine Übernahmeprämie aus dem Förderprogramm zu beantragen. Der aufnehmende Betrieb erhalte die Prämie als einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro.

"Alle Anträge sind bei der Agentur für Arbeit zu stellen", stellt Sauer klar. Neben dem Antrag benötigten die Betriebe eine Bescheinigung der Handwerkskammer über die zurückliegenden Ausbildungsverträge 2017 bis 2019 sowie je nach Förderung weitere Unterlagen.

Sauer empfiehlt, dass jeder Betrieb nun individuell prüfen sollte, ob und welches Förderprogramm für ihn in Frage kommt. "Wir empfehlen den Antrag zeitnah zu stellen, da die Fördermittel begrenzt sind. Der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit berät die Betriebe individuell bei der Antragsstellung", so Sauer weiter.

Wichtig sei weiter, dass die Auszahlung der jeweiligen Ausbildungsprämie, Ausbildungsprämie Plus und der Übernahmeprämie erst nach erfolgreicher Probezeit erfolge.

Nach Einschätzung von Laura Sauer wird das Bundesprogramm alleine zur Sicherung der Ausbildungsplätze nicht ausreichen, dennoch ist es ein wichtiger und richtiger Schritt. Die nächsten Monate werden zeigen, ob sich die Situation am Ausbildungsmarkt entspannt. "Viele Betriebe haben konkrete Details der Förderung abgewartet und schließen nun gegebenenfalls kurzfristig noch für das Ausbildungsjahr 2020/2021 Ausbildungsverträge ab", ermuntert Sauer Betriebe, die noch in der Überlegung sind.

Info:

Weitere Informationen, alle Voraussetzungen und die entsprechenden Formulare finden Sie unter www.hwk-mannheim.de/ausbildungspraemie-2020 oder direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.