Im Raum schwirrende Viren
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CoronaWas gilt aktuell in Sachen Corona?

Der Winter ist da und mit ihm die Frage: Was tun, wenn Infektionskrankheiten wieder zunehmen? Mit Corona ist zwar nicht länger ein internationaler Gesundheitsnotstand verbunden, aber los ist man das Virus auch heute noch nicht. Aktuell bestehen keinerlei gesetzliche oder behördliche Beschränkungen oder Auflagen im Zusammenhang mit Corona.

Bereits zum 1. März 2023 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufgehoben. Ab dem 8. April waren auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes außer Kraft gesetzt. Wie Betriebe mit der Situation nun umgehen, obliegt ihnen selbst – sowohl was Verhaltensregeln für ihre Mitarbeiter als auch das Auftreten gegenüber Kunden anbelangt. So stünde es jedem frei, infizierte Mitarbeitende mit oder ohne Symptome für die Dauer der Infektion freizustellen. Auch eine Maskenpflicht kann im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung und bei Bedarf angeordnet werden. "Dies ist jedoch an strenge Anforderungen geknüpft und sollte nur in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden", so die Rechtsberatung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald.

Ein Hinweis auf Abstands- und Hygieneregeln im Betrieb sei aber nie verkehrt.

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