Ausfüllen eines Formulars; Hand mit Kugelschreiber
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Zulassung zur Meisterprüfung

Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschieden haben die Meisterprüfung im Handwerk zu absolvieren. Sie tragen dazu bei, dass auch in Zukunft handwerkliches Wissen und Fähigkeiten bestehen bleiben und an die nächsten Generationen weitergegeben werden. Sie sind nach Abschluss Ihrer Meisterprüfung Teil einer großen Handwerkerfamilie, die als wirtschaftlicher Anker nicht nur für die Versorgung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur sorgt, sondern zahlreichen Arbeitnehmern einen sicheren Arbeitsplatz bietet.



Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, sollten Sie im Vorfeld prüfen, ob Sie eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

Voraussetzungen für zulassungspflichtige Handwerke

  • Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer einen Gesellenabschluss in dem Handwerk der Meisterprüfung oder in einem damit verwandten Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung oder eine Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk abgelegt hat. Auch ist zuzulassen wer die Gesellenprüfung in einem Ausbildungsberuf bestanden hat, für den in der Ausbildungsordnung eine Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren festgelegt ist, muss in dem Handwerk der Meisterprüfung, eine mindestens einjährige Berufstätigkeit nachweisen.
  • Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer einen anderen Gesellenabschluss hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann. Bei der Berufstätigkeit wird der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule (bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit 2 Jahren) auf die Berufstätigkeit angerechnet.

Voraussetzungen für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe:

  • Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer einen Gesellenabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Gleichwertigkeitsfeststellungsbescheinigung besitzt.


Klären Sie bereits vor Ihrem Antrag auf Zulassung und Anmeldung zur Meisterprüfung, ob die Prüfungsgebühren durch Ihr Unternehmen übernommen werden können. Sollte dies der Fall sein, bitten wir Sie das nachfolgende Dokument auszufüllen und bei Anmeldung zur Meisterprüfung ebenfalls hochzuladen:

Kostenübernahme durch Ihren Betrieb





 Zulassung zur Meisterprüfung

 

Informationen zur Vorbereitungsstätte bzw. Meisterschule

 

 

Hinweis:
Sollten Sie bereits in einem anderen Handwerk eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, laden Sie das entsprechende Meisterprüfungszeugnis in dem dafür vorgesehenen Upload-Feld hoch.

 

Bitte laden Sie nachfolgend alle relevanten Dokumente hoch.

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Zusätzliche Informationen für das Hörakustiker-Handwerk

Stellen Sie einen Zulassungsantrag für die Meisterprüfung im Hörakustiker-Handwerk müssen Sie über das nachfolgende Upload-Feld zusätzlich eine Kursbescheinigung der Vorbereitungsstätte "Meisterwerk Gesundheit" hochladen.

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 Zulassungsantrag ohne Gesellenbrief

Sollten Sie keinen Gesellenbrief in dem Handwerk besitzen, in dem Sie den Zulassungsantrag stellen, müssen Sie einen tabellarischen Lebenslauf und eine ausführliche Auflistung Ihrer Tätigkeiten und Berufserfahrung in dem entsprechenden Handwerk nachweisen. Nutzen Sie hierfür das nachfolgende Uploadfeld.

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Übersicht Ihrer gemachten Angaben

Sie erhalten nach dem Versand eine Zusammenfassung der von Ihnen gemachten Angaben per E-Mail.

Bestätigung der Richtigkeit Ihrer Angaben

 

Einwilligungserklärung / Datenschutzbestimmungen

Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald ausschließlich zur Verwaltung sämtlicher Vorgänge im Rahmen Ihrer Meisterprüfungen und Meisterfeier verarbeitet und gespeichert. Ihre Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist per E-Mail an info@hwk-mannheim.de oder postalisch an Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald (Postfach 12 07 54, 68058 Mannheim) zu richten. Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten bzw. löschen. Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald.

Elektronische Übermittlung

Im Falle der elektronischen Versendung ist eine Unterschrift nicht erforderlich. Der/Die Antragsteller/in erklärt ausdrücklich, dass er/sie mit der im Formular bezeichneten Person identisch ist und dass bei einem Missbrauch der Urheberschaft eine strafrechtliche Verfolgung nach § 269 des Strafgesetzbuches erfolgen kann.

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