Ein Laptop auf dem das Logo und der Schriftzug "Google Fonts" abgebildet ist.
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Infos für BetriebeAbmahnung wegen Verwendung von Google Fonts auf Webseiten

Datenschutzrechtliche Abmahnung wegen Verwendung von Google Fonts auf Webseiten

Derzeit ist eine Abmahnwelle festzustellen, die Inhaber von Webseiten erreicht, wenn sie dort sogenannte Google Fonts verwenden. Hierbei handelt es sich um ein von Google kostenlos zur Verfügung gestelltes Verzeichnis, das eine Vielzahl von Schriftarten enthält, die bei Erstellung oder Nutzung der Webseite Verwendung finden. Je nach Voreinstellung kann hierbei jedoch die IP-Adresse des Nutzers der Webseite an Google in die USA übermittelt werden. Bei IP-Adressen handelt es sich um personenbezogene Daten, deren Weitergabe ohne Einwilligung des Betroffenen als Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften anzusehen ist. So zumindest hat es das Landgericht München I in einer Einzelfallentscheidung bestätigt.

Auf Grundlage dieser Entscheidung rollt nun eine Abmahnwelle durch die Republik, die auch merklich bei unseren Mitgliedsbetrieben angekommen ist.

 

Wie sollten Sie sich verhalten?

Sie sollten zunächst Ihre Webseite darauf überprüfen, ob eine entsprechende Verwendung von Google Fonts erfolgt. Kontaktieren Sie daher den Betreuer Ihrer Webseite. Im Netz sind ebenfalls kostenlose Google Fonts Checker verfügbar, die heruntergeladen werden können.

In rechtlicher Hinsicht liegen noch keine Erkenntnisse über die Ernsthaftigkeit der Abmahnung vor. Insbesondere konnte bislang nicht festgestellt werden, dass tatsächlich weitere gerichtliche Schritte eingeleitet wurden. Im Hinblick auf den notwendigen Aufwand bei Weiterverfolgung des Anspruchs durch die abmahnende Kanzlei und das eigene Prozessrisiko erscheint fraglich, ob bei Nichtzahlung tatsächlich eine Klage erfolgen würde. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Berater Ihrer Handwerkskammer.

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