Eine Frau und ein Mann befinden sich in einem Beratungsgespräch
www.fotografiemh.de - Hannes Harnack

Ein Beratungsangebot für Existenzgründerinnen und Existenzgründer.Beratung für die Existenzgründung

Rolf Koch

Leiter Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung

Tel. 0621 18002-156

Fax 0621 18002-159

rolf.koch--at--hwk-mannheim.de

Christiane Zieher

Tel. 0621 18002-155

Fax 0621 18002-159

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Uwe Blöcher

Tel. 0621 18002-154

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Wie unterstützt mich die Handwerkskammer auf meinem Weg in die Selbständigkeit?



Damit Sie gut vorbereitet in die Selbstständigkeit starten, haben die Beraterinnen und Berater der Handwerkskammern in Baden-Württemberg ihr langjähriges Praxiswissen aus der Gründungsberatung in folgender Broschüre zusammengefasst.

Sie enthält wichtige Informationen und Tipps, die Sie in der Nachfolge- oder Gründungsphase unterstützen und Ihnen helfen, entscheidende Fehler zu vermeiden.

Broschüre Selbstständig im Handwerk:



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Geschäftsplanerstellung

Die Gründung eines Handwerksbetriebs ist ein komplexer Vorgang. Gefragt sind betriebswirtschaftlich-kaufmännische, technische und rechtliche Kenntnisse sowie der Nachweis von Handlungskompetenz und unternehmerischer Qualifikation.

Handwerksbetriebe, die sich erfolgreich am Markt behaupten wollen, müssen markt-, kunden- und kostenorientiert denken und handeln. Das entsprechende Know-how in Sachen Kostenrechnung, Finanzierung, Marketing und Personalführung nimmt denselben Stellenwert ein, wie das handwerkliche Können.

Die erfahrenen Beraterinnen und Berater der Handwerkskammer helfen Ihnen in allen betriebswirtschaftlichen Fragen weiter und geben Ihnen wertvolle Tipps bei der Erstellung eines Geschäftsplanes.

Kontakt

Christiane Zieher

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Liquiditätsplanung

Liquidität ist die Fähigkeit eines Unternehmens, die zu einem Zeitpunkt (z. B. ein bestimmter Tag) zwingend fälligen Zahlungsverpflichtungen (z. B. Lieferantenverbindlichkeiten, Löhne und Gehälter, Zinsen, Steuern) uneingeschränkt erfüllen zu können.

Vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, der Liquidität erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Die Ursachen vieler Insolvenzen ist häufig nicht vorrangig in der Rentabilität, sondern aufgrund anderer Schwachstellen in der Unternehmensführung und in der daraus resultierenden Zahlungsunfähigkeit zu finden.

Die Liquiditätsplanung, d. h. die Planung der zukünftigen Geldabflüsse und Geldzuflüsse sind für den Bestand des Unternehmens überlebenswichtig.

Zahlungsschwierigkeiten bzw. die Zahlungsunfähigkeit gehört zu den größten existenzbedrohenden Problemen eines jungen Unternehmens und sind die häufigste Ursache für die Insolvenz. Ziel der Liquiditätsplanung ist es, die betrieblichen Geldströme so zu steuern, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens jederzeit erhalten bleibt; d. h. das Unternehmen immer in der Lage ist, fällige Zahlungen auch zu leisten.

Bei der Liquiditätsplanung ist der Zeitpunkt (und natürlich die Höhe) des zu erwartenden Geldzuflusses entscheidend. Die Geldzuflüsse sollten in der Regel ausreichen, die  notwendigen Geldabflüsse zu decken. Bei der Liquiditätsplanung werden daher die zu erwartenden Geldzuflüsse den notwendigen Geldabflüssen zeitlich so genau wie möglich gegenübergestellt. Ein zu erwartendes Defizit muss ausgeglichen werden können, da ansonsten die Zahlungsunfähigkeit droht.

Der Zeitraum der Planung sollte sich über drei Monate erstrecken und kontinuierlich weitergeführt werden. Je frühzeitiger ein Defizit erkannt wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dieses abwenden zu können. Maßnahmen können sein:

Geplante Geldabflüsse verschieben, z. B. Investitionen, Privatentnahmen etc.
Vereinbarung von An- oder Abschlagszahlungen. Verhandlungen mit der Bank oder möglichen anderen Kreditgebern über eine vorübergehende Kontokorrentkrediterhöhung oder ein kurzfristiges Darlehen.

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Rechtliche Aspekte

Im Zusammenhang mit der Existenzgründung treten regelmäßig nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Fragestellungen auf, wie etwa die Frage der Wahl der richtigen Rechtsform des zu gründenden Unternehmens. Ebenfalls wichtig ist das rechtlich korrekte Auftreten im Rechtsverkehr, wie beispielsweise die richtige Firmierung, um wettbewerbsrechtliche Probleme zu vermeiden. Auch die markenrechtliche Frage nach einem eventuellen Schutz von Namensrechten kann hier eine Rolle spielen.

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Persönlichkeit im Handwerk 2024

Präsident Hofmann schüttelt Julius Rieger die Hand bei der Urkundenübergabe.
Erst im September freute sich Handwerkskammerpräsident Klaus Hofmann mit Zimmerermeister Julius Rieger über dessen Wahl zur „Persönlichkeit im Handwerk“ und hatte ihm Urkunde und Medaille überreicht. Nun konnte der Heidelberger sogar die Wahl zur „Persönlichkeit des Jahres“ 2024 für sich entscheiden und alle anderen Monatssieger hinter sich lassen. | © Handwerkskammer




Julius Rieger ist die Persönlichkeit des Jahres 2024

Persönlichkeit im Handwerk: Zimmerermeister Julius Rieger aus Heidelberg

Julius Rieger, der Sieger der Abstimmung im Juni und "Persönlichkeit im Handwerk"  in der Kategorie "Gründer", gewann auch die Jahresabstimmung für das Jahr 2024, zu der sich alle unterjährigen "Persönlichkeiten im Handwerk" qualifiziert hatten.

In seinem Betrieb verbindet Julius Rieger traditionelles Handwerk mit moderner Technik, um beste Ergebnisse zu erzielen. Der Betrieb bleibt stets auf dem neuesten Stand der Technik und bietet ehrliche Handwerkskunst und höchste Qualität. Jedes Projekt wird mit Sorgfalt und Präzision ausgeführt. Eine offene Kommunikation mit Kunden und Mitarbeitern ist Zimmerermeister Julis Rieger besonders wichtig.

Aus Liebe zum Handwerk hat Julius Rieger seine eigene Zimmerei gegründet. Er wollte seine kreativen Ideen und Lösungen verwirklichen und seinen eigenen Stil entwickeln. Als Zimmerermeister möchte er Heidelberg aktiv mitgestalten und die Schönheit und Vielfalt der Region bewahren. Besonders stolz ist Julius Rieger darauf, als erster in seiner Familie einen Handwerksbetrieb gegründet zu haben, ohne auf bestehende Strukturen zurückgreifen zu können.

Nach seinem Abitur 2018 absolvierte er eine Zimmererlehre und arbeitete anschließend in einem größeren Betrieb. Im März 2023 erhielt er seinen Meisterbrief im Zimmererhandwerk. Ende 2023 wagte er den Schritt in die Selbständigkeit und gründete seine eigene Zimmerei.

Derzeit beschäftige Zimmerermeister Julius Rieger einen Gesellen und einen Helfer. Er plant, dass sein Team noch Zuwachs bekommt. Neben seiner Arbeit auf den Baustellen kümmert er sich um die unternehmerischen Planungen. Der Fokus liegt aktuell auf Umbau und Sanierung. Künftig möchte der Betrieb auch im Neubau zeigen, wie vielseitig Holz sein kann. Ziel ist es, in der Halle vorzuproduzieren, um produktiver und wetterunabhängiger zu arbeiten und diesen Vorteil an unsere Kunden weiterzugeben.

Die Zimmerei bieten individuelle Lösungen für jedes Bauvorhaben - ganz gleich, ob Sie ein umfangreiches Bauprojekt planen oder kleinere Dachreparaturen vornehmen möchten. Zimmererimeister Julius Rieger ist stolz, bereits nach kurzer Zeit einen wachsenden und zufriedenen Kundenstamm zu haben.



 Das sagt die zuständige Handwerkskammer:

„Bereits ein Jahr nach der Meisterprüfung hat Herr Rieger, mit 24 Jahren, seinen eigenen Zimmereibetrieb realisiert und schon Mitarbeiter angestellt. Er packt seine Ideen an und setzt diese zielstrebig um. Man spürt die Leidenschaft für sein Handwerk, wenn er davon spricht, was er in den kommenden Jahren plant. Er ist ein echter Gewinn für das Handwerk und für Heidelberg und Umgebung."

Christiane Zieher
Betriebswirtschaftliche Beratung
Handwerkskammer Mannheim, Rhein-Neckar-Odenwald



Anmerkung:

Mit dem Siegel "Persönlichkeit im Handwerk" werden auf dem Portal jeden Monat baden-württembergische Handwerkerinnen und Handwerker ausgezeichnet, die in einer der monatlich wechselnden Kategorien Frauenpersönlichkeit, Innovator/in, Gründer/in sowie Nachwuchskraft herausragende Leistungen erbracht haben. Die Wahl zur Persönlichkeit im Handwerk hat seit dem Jahr 2018 die Abstimmung zum/zur Gründer/in des Monats auf der Seite von Selbständig im Handwerk abgelöst.

Unter Bewerbung Persönlichkeit im Handwerk können sich potenzielle Kandidaten bewerben. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die im Handwerk tätig sind, deren Betrieb den Hauptsitz in Baden-Württemberg hat und Mitglied einer Handwerkskammer ist.



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Christiane Zieher

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