
Was Sie hierzu wissen sollten!Vorübergehende Tätigkeit in Frankreich
Der Europäische Binnenmarkt und der damit verbundene Wegfall der Grenzformalitäten hat Betrieben, die in anderen EU-Staaten tätig werden wollen, viele Erleichterungen gebracht. Bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienst- und Werkleistungen in Frankreich gibt es dennoch eine ganze Reihe von Bestimmungen, auf deren Einhaltung zu achten ist.
Die nebenstehenden Informationen sollen deutschen Handwerkern, die vorübergehend Arbeiten in Frankreich ausführen wollen, helfen, Konflikte mit den dort geltenden Gesetzen von vornherein zu vermeiden.
Falls Sie noch Fragen zu den einzelnen Punkten haben, setzen Sie sich bitte mit dem neben stehenden Ansprechparner in Verbindung.
Ansprechpartner
Leiter Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung
Tel. 0621 18002-156
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