Geprüfte/r Berufsspezialist/in für Kraftfahrzeug-Servicetechnik

Werde zum Experten/zur Expertin für Kfz-Fahrzeugdiagnose, -instandhaltung und -nachrüstung. Bilde Dich fort zum geprüften Berufsspezialisten für Kraftfahrzeug-Servicetechnik oder zur geprüften Berufsspezialistin für Kraftfahrzeug-Servicetechnik!

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Details

Gebühren

Kurs: 3.295,00 €

Prüfung: 700,00 €

förderfähig

Unterricht

08.01.2026 - 09.05.2026

Di+Do+Fr 18:00 - 21:15 Uhr, Sa 08:00 - 16:00 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 300 UE (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

12.12.2025

Lehrgangsort

Gutenbergstrasse 49

68167 Mannheim

KFZ Mechanik / Elektrik 2

Kontakt

Anna-Nina Zettler

Tel. 0621 18002-221

anna-nina.zettler--at--hwk-mannheim.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 332972-0

Zielgruppe

Gesellinnen und Gesellen

Kursinhalte
Die Fortbildung baut auf der bestehenden Berufsausbildung auf und erweitert die beruflichen Kompetenzen. Sie vertiefen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten, um komplexe Aufgaben in der Fahrzeugdiagnose, Wartung und Nachrüstung eigenständig und verantwortungsvoll durchzuführen. Ziel ist es, technische Zusammenhänge zu analysieren, Fehler zu beheben, vernetzte Fahrzeugsysteme einzustellen sowie Kundenaufträge zu bearbeiten, zu beraten und abzurechnen. Hierbei steht die praktische Anwendung im betrieblichen Kontext im Vordergrund.

Ergänzend zur Kompetenzvermittlung dient die Fortbildung auch der gezielten Vorbereitung auf die folgenden Prüfungsbestandteile:

  • Fahrzeugbezogene Arbeitsaufgabe, diese besteht aus Planungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten im Betrieb im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
  • Fachgespräch, dieses bezieht sich auf die fahrzeugbezogene Arbeitsaufgabe
  • System- und bauteilbezogene Arbeitsaufgabe, diese Arbeitsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag.

Information

Der Abschluss zum/zur geprüften Berufsspezialist/in für Kraftfahrzeug-Servicetechnik kann als Meister Teil I anerkannt werden.

Voraussetzungen

Abgeschlossener Gesellenprüfung im Kraftfahrzeugmechatroniker-Handwerk. Vergleichbaren Ausbildung mit mindestens drei Jahren Dauer sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung Alternativ sind auch andere anerkannte Ausbildungen mit entsprechender Berufspraxis (mindestens drei bis fünf Jahre) möglich, sofern diese inhaltlich Bezug zu den Tätigkeiten haben.

Förderung

Aufstiegs-BAföG

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