AEVO
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Pressemitteilung der Handwerkskammer vom 30.09.2016AEVO oder AusbEignV



Last-Minute-Hinweis: Ausbildung der Ausbilder in Vollzeit

Wer in Deutschland nach dem dualen System ausbilden möchte, muss mindestens eine/n Ausbilder/in, mit Ausbilderschein, nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO oder AusbEignV), angestellt haben. Diese/r ist sowohl Ansprechpartner/in für die Auszubildenden als auch betriebsintern für die Ausbildung insgesamt verantwortlich. Neben der fachlichen Qualifikation benötigen Personen, die ausbilden möchten, vor allem auch berufs- und arbeitspädagogisches Know-how. Hierzu bereitet die Bildungsakademie der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Sie optimal vor. Die zukünftigen Ausbilderinnen und Ausbilder lernen das selbständige Planen, Durchführen und Kontrollieren des gesamten Ablaufes einer Ausbildung. Innerhalb von drei Wochen bereitet dieser Lehrgang angehende Ausbilderinnen und Ausbilder bzw. Ausbildungsbeauftragte gezielt auf ihre Aufgaben in der betrieblichen Ausbildungsplanung und -praxis vor.

Die Berechtigung zum Ausbilden erteilt in Deutschland jeweils die zuständige HWK als Genehmigungsbehörde nach bestandener Prüfung. Dieser Kurs ist anrechenbar auf den Meister Teil IV.

Am 10.10.2016 startet das erste Mal ein Vollzeitseminar in der Bildungsakademie. Informieren Sie sich bei den Bildungsexperten 0621 18002-229 oder auf www.hwk-mannheim.

 

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Sandra Taubert

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