Während der Ausbildung

Probleme in der Ausbildung? Fragen zum Ausbildungsvertrag? Hier bist Du richtig.

Ausbildungsberatung

Die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald stehen Ihnen in allen Fragen vor und während der Ausbildung gerne zur Verfügung.

Wir geben Hilfestellungen bei Erstausbildungen, informieren über sämtliche Aspekte der Berufsausbildung oder auch Umschulung und stehen bei Ausbildungsproblemen und Konfliktsituationen beratend zur Seite.

In der beruflichen Bildung kommen eine Vielzahl an Gesetzen und Vorschriften zum Tragen. Unter anderem das Berufsbildungsgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, die Handwerksordnung, die jeweilige Ausbildungsordnung, die Gesellen- und Abschlussprüfungsordnung der jeweiligen Handwerkskammer, Tarifverträge des jeweiligen Gewerkes.

Eine Informationsbroschüre mit Auszügen der wichtigsten Gesetzestexte erhalten Sie bei der Ausbildungsberatung.

Was sind Ausbildungsordnungen?

Ausbildungsordnungen legen die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildung fest. Die Ausbildungsordnung regelt die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung.

Grundlage für die Ausbildungsordnung ist das Berufsbildungsgesetz.

Die aktuellen Ausbildungsordnungen finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de.



AppZubi 2.0 - Dein Ausbildungsnavi

Die Smartphone-App die Dich durch deine Ausbildung im Handwerk begleitet!

Du startest eine Ausbildung im Handwerk oder bist bereits Azubi? AppZubi 2.0 begleitet dich dabei und soll dir mit aktuellen Tipps und Push-Benachrichtigungen das Leben während deiner Ausbildung erleichtern und dich immer auf dem neuesten Ausbildungsstand halten.

Nutze diesen kostenlosen Service und lade dir die App ganz einfach im "App bzw. Play Store" herunter. Nach dem Download startest du die App und wirst mithilfe des Installationsassistenten ganz einfach durch die Anmeldung geführt:

Schritt 1: Wähle deine zuständige Handwerkskammer!
Dies ist für dich die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald.

Schritt 2: Gib deine persönlichen Angaben ein!
Damit konfiguriert die App die Daten zu deinem Ausbildungsverhältnis.
Für die Freischaltung der App wird eine PIN benötigt, die du von uns mit einem Anschreiben erhältst.

Schritt 3: Bestätige die Aktivierungs-Mail!
Klicke auf den Bestätigungslink in der dir zugesandten E-Mail.    

Die Funktionen der "AppZubi 2.0" im Überblick:

  • Individuelle Ausbildungstipps deiner Handwerkskammer
  • Aktuelle Nachrichten & Newsmeldungen
  • Persönliche ÜLU/ÜBA-Termine
  • Ausbildungskalender mit eigenen Terminen
  • Memofunktion für dein Berichtsheft
  • SOS-Funktion bei Fragen in der Ausbildungszeit
  • Kontakt zu deiner Handwerkskammer
  • Interaktiver Lehrzeit-Countdown

AppZubi 2.0  kann hier heruntergeladen werden: www.appzubi.de

Ansprechpartner

Benedikt Sand

Tel. 0621 18002-190

Fax 0621 18002-3190

benedikt.sand--at--hwk-mannheim.de



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Überbetriebliche Ausbildung

Die Bildungsakademie der Handwerkskammer bildet jährlich ca. 6.000 junge Menschen in Handwerksberufen bis zur Gesellenprüfung überbetrieblich aus und unterstützt und ergänzt damit gezielt die betriebliche Ausbildungszeit der Handwerksbetriebe. Die Auszubildenden werden mit den Anforderungen der jeweiligen Gewerke vertraut gemacht  und lernen den Umgang mit den neuesten Technologien.

Vielfältig und abwechslungsreich wird die Ausbildung in gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen gestaltet und gemeinsam mit den Handwerksbetrieben ein hoher Ausbildungsstand angestrebt. In den gut ausgestatteten Werkstätten lernen junge Menschen berufsbedingte Fertigkeiten durch praxisorientiertes Training. Die Bildungsakademie verbindet Ausbildungstradition mit den Anforderungen an eine zeitgemäße und moderne Berufsausbildung im Handwerk. Für die Unterweisung der Teilnehmer steht ein motiviertes Team qualifizierter Lehrkräfte für Sie bereit.

Das Angebot der Bildungsakademie der Kammer:

37 Werkstätten (554 Werkstattplätze) und 9 Lehrräume  (254 Theorieplätze) stehen für folgende Fachbereiche zur Verfügung:

  • Metall
  • Sanitär, Heizung, Klima
  • Kraftfahrzeugtechnik
  • Elektro
  • Informationstechnik
  • Frisör, Kosmetik
  • Bäcker, Konditor
  • Bau
  • Schreiner
  • Maler, Lackierer
  • EDV

Ansprechpartner

Michaela Czernotzky

Tel. 0621 18002-212

Fax 0621 18002-345

ueba--at--hwk-mannheim.de

Internationale Ausbildung

Nach § 2 Abs.3 BBiG wird der Auslandsaufenthalt rechtlich als Teil der Berufsausbildung behandelt, sofern er dem Ausbildungsziel dient. Dies ist dann der Fall, wenn die im Ausland vermittelten Ausbildungsinhalte im Wesentlichen dem Gegenstand der inländischen Ausbildung entsprechen, Sprachkenntnisse vermittelt werden und/oder sonstige zusätzliche Kompetenzen auf persönlicher und fachlicher Ebene erworben werden.

Das Ausbildungsverhältnis wird bei einem Auslandspraktikum nicht unterbrochen, auch die Ausbildungsvergütung wird weiterhin durch den ausbildenden Betrieb bezahlt.

Die Ausbildungsabschnitte im Ausland dürfen maximal ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer betragen. Anrechnungen bzw. Ausbildungszeitverkürzungen nach den §§ 7 und 8 BBiG bleiben hierbei unberücksichtigt. Bei einer dreijährigen Ausbildungsdauer wird ein Auslandsaufenthalt bis zu maximal 9 Monaten möglich sein.

Weitere Informationen erhalten interessierte Auszubildende und Ausbildungsbetriebe auf der Homepage www.goforeurope.de

Ansprechpartnerin für das Handwerk ist:

Frau Monika Baer
Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.
Telefon: 0711-263709162
E-Mail: mbaer@handwerk-bw.de

Go.for.europe ist ein Gemeinschaftsprojekt von baden-württembergischen Handwerkskammern und Verbänden - dem Baden-Württembergischen Handwerkstag e.V., dem Industrie- und Handelskammertag e.V. und dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Südwestmetall e.V.



Förderung

Begabtenförderung

Mit dem Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung berufliche Bildung) unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die berufliche Qualifizierung begabter junger Fachkräfte. Aus diesem Programm können Stipendiatinnen und Stipendiaten während der Gesamtförderzeit von 3 Jahren 7.200,-- € (bis zu 2.400,-- € pro Jahr) für anspruchsvolle Weiterbildungen erhalten.

Junge Menschen, die ihre Gesellen- bzw. Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt haben, können sich um ein Weiterbildungsstipendium bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald bewerben, wenn sie

  • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (durch Anrechnung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen),
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden haben,
  • oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb die Plätze 1 bis 3 belegt haben.

Anmeldeschluss ist Ende November eines jeden laufenden Jahres mit dem ausgefüllten, unterschriebenen Antrag auf Aufnahme (Stipendiatenstammblatt). Alle wichtigen Antragformulare finden Sie hier:

Downloads für Bewerber:

Downloads für Stipendiaten:

 Ansprechpartner



WeGebAU - Förderprogramm für Arbeitnehmer

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen

Das WeGebAU Programm richtet sich an Mitarbeiter ohne qualifizierten Berufsabschluss oder ältere Mitarbeiter (über 45 Jahre).

Ziel der Förderung ist es ungelernte Arbeitnehmer die Möglichkeit zum Erwerb von Teilqualifikationen oder zum Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses zu bieten, ohne ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen zu müssen. Hierdurch sollen den Betrieben die bewährten Arbeitskräfte erhalten bleiben und qualifikationsbedingte Entlassungen verhindert werden.

Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn der Arbeitnehmer:

bisher keinen Berufsabschluss erworben hat
im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses und unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts mit der Weiterbildung einen anerkannten Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation erwirbt und
wegen der Teilnahme an der Weiterbildung die Arbeitsleistung ganz oder nur teilweise erbringen kann.
 Weiterbildungskosten für beschäftigte Arbeitnehmer ab 45 Jahren
Ältere Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Bildungsmaßnahme Zuschüsse erhalten, wenn sie

bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben
für die Zeit der Teilnahme an der Weiterbildung weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben und vom Arbeitgeber für die Teilnahme freigestellt werden und
in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.
Weitere Informationen zum WeGebAU-Programm erhalten Sie  bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

  Ansprechpartner



Weitere Unterstützung

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Ausbildungsbegleitende Hilfen sind für Auszubildende gedacht, deren Lehre aufgrund von schulischen und sprachlichen Defiziten gefährdet sind. Teilnehmen können alle Auszubildenden denen insbesondere der Unterricht in der Berufsschule Schwierigkeiten bereitet. Wo in Ihrer Nähe ausbildungsbegleitende Hilfen angeboten werden, sagt Ihnen die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit. Auch die Kosten für diese unterstützenden Maßnahmen werden von der Arbeitsagentur übernommen.



Berufsausbildungsbeihilfe bei beruflicher Ausbildung

Damit der qualifizierte Einstieg ins Berufsleben nicht aus finanziellen Gründen scheitert, können Jugendliche während einer anerkannten beruflichen Ausbildung von der Agentur für Arbeit eine Berufsausbildungsbeihilfe - kurz BAB genannt - erhalten. Voraussetzung ist, dass Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnen - entweder weil die Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsort zum Pendeln zu weit ist oder weil sie volljährig sind und außerhalb des Elternhauses leben, verheiratet sind oder ein Kind haben. Einen Anspruch auf BAB können neben Auszubildenden in betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses auch Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen der Berufsberatung haben. Ausgeschlossen ist eine Förderung dagegen bei schulischen Ausbildungen oder einer Zweitausbildung. In diesen Fällen empfiehlt es sich, beim Amt für Ausbildungsförderung wegen einer möglichen Unterstützung durch BAFöG nachzufragen. Auf die BAB wird das eigene Einkommen, aber auch das der Ehepartner und Eltern, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt, angerechnet.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.