Voraussetzungen für das Betreten der Bildungsakademie3G-Zutrittsregelung
Aufgrund des derzeit sehr hohen Infektionsgeschehens haben wir zum größtmöglichen Schutz unser Hygienekonzept den Verordnungen angepasst.
In der Warnstufe und in den Alarmstufen des Landes Baden-Württemberg gilt für Lehrgänge in der Bildungsakdemie die 3G-Regelung.
3G-Zutrittsregelung
Der Zutritt zur Bildungsakademie kann nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
- Vollständige Impfung (digitaler Impfnachweis erforderlich)
- Vorlage eines aktuellen Genesungsnachweises
- Vorlage eines negativen Testergebnisses (Bürgertest/Antigentest/PCR-Test/Arbeitgeberbescheinigung)
Im Falle einer Nicht-Immunisierung ist täglich der Nachweis eines negativen Testergebnisses zu erbringen.
Zudem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Maske (FFP2) zu jeder Zeit erforderlich.